Wahrig Herkunftswörterbuch
Denkzettel
1.
Erinnerungszeichen
2.
Strafe
♦
das zusammengesetzte Substantiv ist erstmals im 15. Jh. in der Rechtssprache bezeugt; denccedel bedeutete hier in etwa „Urkunde, Schriftstück“; Luther gebrauchte den Ausdruck als Lehnübersetzung zu
[Info]griech.
phylaktérion „jüdischer Gebetsriemen als Erinnerung an Gesetzessprüche“, daher die heutige Bedeutung „Merkzeichen“; die Verwendung im Sinne von „Strafe“ geht wohl auf das 16. Jh. zurück, in dem Schülern ein Zettel mit ihren Regelverstößen angehängt wurdeDenkzettel
Nicht gar so harmlos, wie es scheint, verhält es sich sprachhistorisch betrachtet mit dem Wort Denkzettel, das nicht nur einen Zettel bezeichnete, der der Erinnerung diente, sondern Teil eines demütigenden Strafrituals an jesuitischen Klosterschulen darstellte. Wer dort gegen die Regeln verstieß, der musste zur Erinnerung an sein Vergehen tagelang einen sogenannten Denkzettel am Körper tragen, auf dem die Tat für alle lesbar stand. Nicht selten wurde er zudem durchgeprügelt. In der Redensart jemandem einen Denkzettel verpassen „jemanden so strafen, dass er über sein Vergehen nachdenkt“ klingt dies heute noch an. Seinen Ursprung hat der Denkzettel jedoch in der Rechtssprache (im Niederländischen lautete die Schreibung gedenkcedel): Zu Zeiten der Hanse (im 15. Jh.) wurde als denccedel eine „schriftliche Vorladung“ bezeichnet, aus der mit der Zeit ein Schriftstück bzw. eine Mitteilung in schriftlicher Form wurde. Im 16. Jh. verwendete man Denkzädel bereits in der Bedeutung „Notizbuch“, und auch Sendboten, denen wichtige Mitteilungen anvertraut waren, gab man einen Denkzettel zur Erinnerung mit auf den Weg.
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