Lexikon
Leihmutter
MietmutterErsatzmutter;Bezeichnung für eine Frau, die stellvertretend für eine andere Frau ein Kind austrägt und ihr nach der Geburt überlässt. Dazu kann ihr entweder die befruchtete Eizelle bzw. der Embryo einer anderen Frau implantiert werden, oder sie kann mit dem Samen des Mannes des sie beauftragenden zukünftigen Elternpaares befruchtet werden. In Deutschland ist jede Art von Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten.
Wissenschaft
Was kommt nach der ISS?
Die Tage der ISS sind gezählt. Bereits in wenigen Jahren sollen neue Raumstationen an ihre Stelle treten – basierend auf Ideen und Initiativen privater Unternehmen. von RALF BUTSCHER Monatelang sorgte 2024 die Internationale Raumstation (ISS) für Schlagzeilen – nicht wegen eindrucksvoller technologischer oder wissenschaftlicher...
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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