Lexikon
Leihmutter
MietmutterErsatzmutter;Bezeichnung für eine Frau, die stellvertretend für eine andere Frau ein Kind austrägt und ihr nach der Geburt überlässt. Dazu kann ihr entweder die befruchtete Eizelle bzw. der Embryo einer anderen Frau implantiert werden, oder sie kann mit dem Samen des Mannes des sie beauftragenden zukünftigen Elternpaares befruchtet werden. In Deutschland ist jede Art von Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten.
Wissenschaft
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...
Wissenschaft
Sichere Depots für Wasserstoff
Wasserstoff, der etwa mit Solarstrom produziert wurde, über längere Zeit aufzubewahren, ist eine Herausforderung. Möglichkeiten dazu bieten Hohlräume in unterirdischen Salzstöcken – oder Eisenerz. von CHRISTIAN BERNHART(Eisenspeicher) und RALF BUTSCHER Am 9. Mai 2025 war es soweit: Auf einem Gelände bei Etzel, einem Teilort der...