Lexikon

Leihmutter

MietmutterErsatzmutter;
Bezeichnung für eine Frau, die stellvertretend für eine andere Frau ein Kind austrägt und ihr nach der Geburt überlässt. Dazu kann ihr entweder die befruchtete Eizelle bzw. der Embryo einer anderen Frau implantiert werden, oder sie kann mit dem Samen des Mannes des sie beauftragenden zukünftigen Elternpaares befruchtet werden. In Deutschland ist jede Art von Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten.
Immanuel_Kant_(1724_bis_1804):_Gemälde_von_Johannes_Heydeck_aus_dem_Jahr_1872_nach_einem_früheren_Portrait_des_Berliner_Malers_Gottlieb_Doebler_1791.
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