Lexikon
Leihmutter
MietmutterErsatzmutter;Bezeichnung für eine Frau, die stellvertretend für eine andere Frau ein Kind austrägt und ihr nach der Geburt überlässt. Dazu kann ihr entweder die befruchtete Eizelle bzw. der Embryo einer anderen Frau implantiert werden, oder sie kann mit dem Samen des Mannes des sie beauftragenden zukünftigen Elternpaares befruchtet werden. In Deutschland ist jede Art von Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten.
Wissenschaft
Datenschutz mit Quantenschlüssel
Quantenkryptographie soll die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten. Nachdem China vorgelegt hat, treiben nun Deutschland und die Europäische Union die Entwicklung der Quantentelekommunikation voran. von DIRK EIDEMÜLLER Immer öfter finden schwere Hackerangriffe statt. Behörden, Unternehmen, Krankenhäuser und große...
Wissenschaft
Kleine Kannibalen im Kosmos
Ein Kugelsternhaufen ist Kronzeuge für die Gefräßigkeit von Zwerggalaxien: Sie wachsen, indem sie Artgenossen verschlingen. von THORSTEN DAMBECK Auf einer Reise gen Süden kann man auch am Himmel auf Unbekanntes stoßen. Denn dort steigen Gestirne über den Horizont, die von der Nordhalbkugel aus nicht sichtbar sind. So entdeckten...