Lexikon

Leihmutter

MietmutterErsatzmutter;
Bezeichnung für eine Frau, die stellvertretend für eine andere Frau ein Kind austrägt und ihr nach der Geburt überlässt. Dazu kann ihr entweder die befruchtete Eizelle bzw. der Embryo einer anderen Frau implantiert werden, oder sie kann mit dem Samen des Mannes des sie beauftragenden zukünftigen Elternpaares befruchtet werden. In Deutschland ist jede Art von Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten.
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Strom ohne Widerstand: Wann ist es so weit?

Strom aus der Leitung ist sehr praktisch. Aber leider kommt nicht aller Strom, der im Kraftwerk in die Leitung eingespeist wird, auch bei uns an. Selbst die besten Kabel haben einen elektrischen Widerstand, sodass beim Transport des Stroms Energie verloren geht – die meiste davon in Form von Wärme. Das jedoch könnte sich bald...

T-Zelle
Wissenschaft

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