Lexikon

Embrynenschutzgesetz

Abkürzung ESchG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zum Schutz menschlicher Embryonen. Es regelt die Anwendung von Reproduktionstechniken. Das ESchG verbietet: die künstliche Herbeiführung eines bestimmten Geschlechts durch Auswahl (Selektion) von Samenzellen vor der Befruchtung; die Übertragung einer fremden unbefruchteten Eizelle oder eines Embryos (Embryotransfer, Ersatzmutterschaft); die Übertragung von mehr als drei Embryonen; die genetische Untersuchung der Embryonen vor der Übertragung (Präimplantationsdiagnostik); die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines verstorbenen Mannes; künstliche Veränderungen an menschlichen Keimbahnzellen; die Herstellung eines Embryos mit gleichen Erbinformationen wie ein anderer Embryo oder Mensch (Klonen); die Vermischung von Erbinformationen aus verschiedenen Individuen (Chimärenbildung).
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Der Luftverkehr steht wegen seines hohen CO2-Ausstoßes in der Kritik. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kondensstreifen noch weitaus schädlicher für das Klima sind. Durch Optimierung der Flugrouten und den Einsatz von Bio-Kerosin lassen sich die Auswirkungen reduzieren. von FRANK LITTEK Jeder kennt das Bild, wenn bei...

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