Lexikon

Embrynenschutzgesetz

Abkürzung ESchG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zum Schutz menschlicher Embryonen. Es regelt die Anwendung von Reproduktionstechniken. Das ESchG verbietet: die künstliche Herbeiführung eines bestimmten Geschlechts durch Auswahl (Selektion) von Samenzellen vor der Befruchtung; die Übertragung einer fremden unbefruchteten Eizelle oder eines Embryos (Embryotransfer, Ersatzmutterschaft); die Übertragung von mehr als drei Embryonen; die genetische Untersuchung der Embryonen vor der Übertragung (Präimplantationsdiagnostik); die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines verstorbenen Mannes; künstliche Veränderungen an menschlichen Keimbahnzellen; die Herstellung eines Embryos mit gleichen Erbinformationen wie ein anderer Embryo oder Mensch (Klonen); die Vermischung von Erbinformationen aus verschiedenen Individuen (Chimärenbildung).
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

25 Kilo Hautstaub

Wie sehr man sich mit dem Putzen auch bemüht, Staub ist in der Wohnung praktisch allgegenwärtig. Warum das so ist, und wo er herkommt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Mit einer Fläche von rund zwei Quadratmetern und fünf bis sieben Kilogramm Gewicht ist die Haut das größte und schwerste Organ unseres Körpers. Sie schützt unser...

Cyberkriminalität, Hacker
Wissenschaft

Das Arsenal der Cyberkriminellen

Cyberattacken auf IT-Systeme gehören inzwischen zum Alltag. Die Angriffe werden immer ausgefeilter. Gegenmaßnahmen, mit denen sich die Situation fundamental verbessern ließe, sind kurzfristig kaum zu erwarten. von MICHAEL VOGEL Als es endlich auffiel, war es schon zu spät. Rund 18.000 Einrichtungen hatten sich 2020 über ein...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon