Lexikon
Embryọnenschutzgesetz
Abkürzung ESchG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zum Schutz menschlicher Embryonen. Es regelt die Anwendung von Reproduktionstechniken. Das ESchG verbietet: die künstliche Herbeiführung eines bestimmten Geschlechts durch Auswahl (Selektion) von Samenzellen vor der Befruchtung; die Übertragung einer fremden unbefruchteten Eizelle oder eines Embryos (Embryotransfer, Ersatzmutterschaft); die Übertragung von mehr als drei Embryonen; die genetische Untersuchung der Embryonen vor der Übertragung (Präimplantationsdiagnostik); die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines verstorbenen Mannes; künstliche Veränderungen an menschlichen Keimbahnzellen; die Herstellung eines Embryos mit gleichen Erbinformationen wie ein anderer Embryo oder Mensch (Klonen); die Vermischung von Erbinformationen aus verschiedenen Individuen (Chimärenbildung).
Wissenschaft
Künstliche Intelligenz in der Sackgasse
Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...
Wissenschaft
Düfte statt Pestizide
Kulturpflanzen lassen sich umweltfreundlich schützen – durch synthetische Abwehrdüfte nach natürlichem Vorbild. von CHRISTIAN JUNG Die aktuelle Lage in der Landwirtschaft ist brisant: In mehr als der Hälfte der Länder der Erde fällt mindestens ein Drittel der landwirtschaftlichen Ernten Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zum...
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Natur ohne Vorbild
Lebensstoffe reisen durchs All
Sieg über Rheuma in Reichweite
Die Rolle der Faszien
Vulkane spucken Diamanten
Kontakt und Konflikte