Lexikon
Embryọnenschutzgesetz
Abkürzung ESchG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zum Schutz menschlicher Embryonen. Es regelt die Anwendung von Reproduktionstechniken. Das ESchG verbietet: die künstliche Herbeiführung eines bestimmten Geschlechts durch Auswahl (Selektion) von Samenzellen vor der Befruchtung; die Übertragung einer fremden unbefruchteten Eizelle oder eines Embryos (Embryotransfer, Ersatzmutterschaft); die Übertragung von mehr als drei Embryonen; die genetische Untersuchung der Embryonen vor der Übertragung (Präimplantationsdiagnostik); die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines verstorbenen Mannes; künstliche Veränderungen an menschlichen Keimbahnzellen; die Herstellung eines Embryos mit gleichen Erbinformationen wie ein anderer Embryo oder Mensch (Klonen); die Vermischung von Erbinformationen aus verschiedenen Individuen (Chimärenbildung).
Wissenschaft
Rechnen wie das Gehirn
Mit klassischen Computern fällt es immer schwerer, den Hunger der Menschheit nach Rechenleistung zu stillen. Auf der Suche nach Alternativen lassen sich die Forscher auch vom Nervensystem inspirieren. Das Ziel ist es, biologische Konzepte auf die technische Informationsverarbeitung zu übertragen. von THOMAS BRANDSTETTER Auch wenn...
Wissenschaft
News der Woche 25.07.2025
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