Lexikon
Embryọnenschutzgesetz
Abkürzung ESchG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zum Schutz menschlicher Embryonen. Es regelt die Anwendung von Reproduktionstechniken. Das ESchG verbietet: die künstliche Herbeiführung eines bestimmten Geschlechts durch Auswahl (Selektion) von Samenzellen vor der Befruchtung; die Übertragung einer fremden unbefruchteten Eizelle oder eines Embryos (Embryotransfer, Ersatzmutterschaft); die Übertragung von mehr als drei Embryonen; die genetische Untersuchung der Embryonen vor der Übertragung (Präimplantationsdiagnostik); die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines verstorbenen Mannes; künstliche Veränderungen an menschlichen Keimbahnzellen; die Herstellung eines Embryos mit gleichen Erbinformationen wie ein anderer Embryo oder Mensch (Klonen); die Vermischung von Erbinformationen aus verschiedenen Individuen (Chimärenbildung).
Wissenschaft
Denisova-Fossil aus Taiwan identifiziert
Jahrelang gab ein fossiler Kieferknochen aus Taiwan der Wissenschaft Rätsel auf. Nun belegen Protein-Analysen, dass der kräftig gebaute Kiefer namens Penghu 1 von einem Denisova-Menschen stammt, einer vor 160.000 bis rund 50.000 lebenden frühmenschlichen Schwesterart der Neandertaler. Damit liefert die Studie einen direkten...
Wissenschaft
Die bewegte Erde
Das Innere unseres Planeten beeinflusst unser Leben: Es lässt Vulkane ausbrechen, sorgt für Erdbeben und erzeugt das schützende Magnetfeld. Wie lässt sich herausfinden, was Hunderte Kilometer unter uns geschieht? von KLAUS JACOB Im Januar 1912 veröffentlichte Alfred Wegener seine Theorie der Kontinentalverschiebung. Der...