Lexikon
Gẹntechnik-Gesetz
Abkürzung GenTG, am 1. 7. 1990 in Kraft getretenes Gesetz in der Fassung vom 16. 12. 1993 zur Regelung der Gentechnik, um Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der sonstigen Umwelt vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen. Das GenTG setzt den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik in Deutschland. Die Errichtung und der Betrieb einer gentechnischen Anlage, die Durchführung gentechnischer Arbeiten, gentechnische Freisetzungsexperimente und dergleichen bedürfen der Anmeldung oder der Genehmigung bei der zuständigen Behörde. Entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial werden gentechnische Arbeiten unter Beachtung des Standes der Wissenschaft in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Für die Prüfung und Bewertung des Risikos und der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ist die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) zuständig. Weiterhin regelt das GenTG auch Haftungs-, Bußgeld- und Strafvorschriften. Nicht erfasst werden gentechnische Arbeiten am Menschen. Diese sind durch das Embryonenschutzgesetz bzw. Arzneimittelgesetz geregelt.
Wissenschaft
Monströse Eruption auf der Sonne
Vor mehr als 14.000 Jahren ereignete sich der heftigste, jemals nachgewiesene Sonnensturm. Bäume geben noch heute Zeugnis davon. Ähnliche Ereignisse der Neuzeit wirken demgegenüber wie ein laues Lüftchen. von THOMAS BÜHRKE In der Nacht vom 1. zum 2. September 1859 wurde ein ungewöhnlich starker geomagnetischer Sonnensturm...
Wissenschaft
Ultraharte Weichtier-Zähne
Sie sind härter als Stahl, widerstandsfähig gegen Abnutzung und wachsen alle paar Tage nach: Diese Eigenschaften machen die Zähne der Käferschnecke nicht nur für die Biologie, sondern auch für die Materialforschung interessant. Eine Studie hat nun aufgedeckt, wie die Meeresweichtiere ihre Zähne mit Hilfe spezialisierter Proteine...