Lexikon
Freisetzung
das kontrollierte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) – Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen – in die Umwelt. Jede Freisetzung muss in Deutschland gemäß dem Gentechnik-Gesetz. genehmigt werden. Die erste Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen erfolgte 1985 zu Testzwecken. Freisetzungen für den kommerziellen Anbau gibt es seit 1993. Inzwischen sind über 50 verschiedene gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt worden, die meisten in den USA. Dabei liegt hier der Mais an der Spitze aller freigesetzten Pflanzen, in Europa sind es Raps und Zuckerrübe. Die gentechnische Veränderung betrifft am häufigsten eine Resistenz gegen Herbizide, darauf folgen Resistenzen gegen Schädlinge und Viren. Mögliche Probleme, die durch Freisetzungen entstehen könnten, sind u. a. Gentransfer auf andere Pflanzen, Entstehung neuer Pflanzenkrankheiten und resistenter Schädlinge. Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen unterliegen in der EU einer besonderen Kennzeichnungspflicht.
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