Lexikon

biolọgische Sicherheit

Anforderung an Vorkehrungen, die bei gentechnischen Arbeiten die Sicherheit von Mensch und Umwelt erhöhen sollen. Maßnahmen zur biologischen Sicherheit betreffen insbesondere Organismen, die als Überträger (Vektoren) oder Empfänger (Wirtsorganismen) genetischer Informationen dienen. Sie müssen genetisch so verändert werden, dass sie außerhalb gentechnischer Anlagen nicht überleben können. Welche biologischen Systeme in Labor und Produktion zugelassen sind, beschreiben das Gentechnik-Gesetz (GenTG) und die Gentechnik-Sicherheits-Verordnung (GenTSV). Die aus Fachleuten zusammengesetzte Zentrale Kommission für biologische Sicherheit (ZKBS) gibt zu Fragen der biologischen Sicherheit Empfehlungen.
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