Lexikon

Liquiditạ̈tsreserven

die Summe der liquiden Mittel und kurzfristig liquidierbaren Wertpapiere eines Unternehmens, die zwar zur Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft für den normalen Ablauf der täglichen Geschäfte nicht erforderlich sind, die aber gehalten werden, um einen überraschend auftretenden Zahlungsmittelbedarf (z. B. infolge einer verzögerten Zahlung eines Kunden oder erhöhter Zahlungsverpflichtungen) zu befriedigen. Im weiteren Sinn gehören zu den Liquiditätsreserven auch nicht ausgenutzte Kreditzusagen von Banken. Für Kreditinstitute stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank Grundsätze zur Beurteilung der Liquidität auf (§ 11 KWG).
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