Lexikon
Mitverschulden
das eigene Verschulden des Geschädigten bei Entstehung eines Schadens, wodurch der Schadenersatzanspruch gemindert werden kann. (§ 254 BGB). Mitverschulden liegt auch dann vor, wenn z. B. der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden. – Ähnlich in Österreich (§ 1304 ABGB) und in der Schweiz (Art. 44 Abs. 1 OR).
Wissenschaft
Signale aus der Tiefe
Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...
Wissenschaft
Wer hat Angst vorm Handy?
Mit Angst scheint man Umsatz machen zu können. Jedenfalls hat der in New York tätige Sozialpsychologe Jonathan Haidt mit „Generation Angst“ ein Buch geschrieben, das Eltern Angst machen soll, deren Kinder sich nicht von ihren Smartphones trennen können und mehr Zeit in den sozialen Medien als in handyfreien Begegnungen mit...