Lexikon
Mitverschulden
das eigene Verschulden des Geschädigten bei Entstehung eines Schadens, wodurch der Schadenersatzanspruch gemindert werden kann. (§ 254 BGB). Mitverschulden liegt auch dann vor, wenn z. B. der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden. – Ähnlich in Österreich (§ 1304 ABGB) und in der Schweiz (Art. 44 Abs. 1 OR).
Wissenschaft
Das große Sterben
Gigantische Vulkanausbrüche und eine anschließende Klimakatastrophe führten vor 252 Millionen Jahren zum größten Artensterben der Erdgeschichte. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen: Weit mehr Arten als bisher gedacht haben die Apokalypse überlebt. von TIM SCHRÖDER Es muss die Hölle gewesen sein. Ringsumher riss die Erde auf....
Wissenschaft
»Vogelstimmen berühren viele Menschen«
Vogelliebhaber kennen BirdNET längst. Im Interview berichtet der Entwickler Stefan Kahl, inwieweit sich die App als Forschungsplattform vor allem auch bei Experten etabliert hat. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Dr. Kahl, ist BirdNET mehr als ein Spielzeug? Tatsächlich ist die App eher ein Nebenprodukt unserer...
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