Lexikon
Mitverschulden
das eigene Verschulden des Geschädigten bei Entstehung eines Schadens, wodurch der Schadenersatzanspruch gemindert werden kann. (§ 254 BGB). Mitverschulden liegt auch dann vor, wenn z. B. der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden. – Ähnlich in Österreich (§ 1304 ABGB) und in der Schweiz (Art. 44 Abs. 1 OR).
Wissenschaft
Fakt oder Fiktion?
Immer mehr Fotos und Videoclips werden technisch manipuliert oder durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Das menschliche Auge kann dabei kaum noch Fakten von Fakes unterscheiden. Das fordert die Gesellschaft heraus – und die Forschung obendrein. von TIM SCHRÖDER Als im März 2022 ein Video des ukrainischen Präsidenten...
Wissenschaft
Dem Wasserweg der Pyramidenbauer auf der Spur
Heute ist kein Wasser mehr in Sicht – doch erbaut wurden viele der altägyptischen Pyramiden noch in Flussnähe, verdeutlicht eine Studie. Forschende haben Teile eines heute verschwundenen Nilarms identifiziert, an dessen Westufer offenbar 31 der ägyptischen Pyramiden errichtet wurden. Der etwa 64 Kilometer lange Wasserweg hat...