Lexikon

Mitverschulden

das eigene Verschulden des Geschädigten bei Entstehung eines Schadens, wodurch der Schadenersatzanspruch gemindert werden kann. (§ 254 BGB). Mitverschulden liegt auch dann vor, wenn z. B. der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden. Ähnlich in Österreich (§ 1304 ABGB) und in der Schweiz (Art. 44 Abs. 1 OR).
Harder-Gletscher
Wissenschaft

Gewaltige Flut riss Krater in Grönlands Eisschild

Durch die globale Erwärmung taut der grönländische Eisschild. Das Schmelzwasser fließt dabei üblicherweise ins Meer. Mitunter kann es allerdings auch zerstörerische Kraft entfalten, wie nun eine Studie enthüllt. Satellitendaten zeigen, dass im Jahr 2014 ein unter der Eisschicht gelegener Schmelzwassersee mit solcher Wucht nach...

Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, blaue Wasserflecken im Hintergrund.
Wissenschaft

Wird KI die Physik revolutionieren?

Sam Altman, CEO des KI-Unternehmens OpenAI, schrieb kürzlich, dass wir dank der rasanten Fortschritte im Bereich der KI bis 2035 „von der Lösung der Hochenergiephysik in einem Jahr zum Beginn der Weltraumkolonisierung im nächsten Jahr übergehen könnten“ und wir mit KI irgendwann „jedes Problem in der Physik lösen werden“. Ich...

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