Lexikon
Pflanzgebot
die Verfügung der Gemeinde an den Eigentümer eines Grundstücks, es entsprechend den Vorschriften eines Bebauungsplans zu bepflanzen (§ 178 Baugesetzbuch). Das Pflanzgebot ist nur zulässig, wenn der Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen sofort durchgesetzt werden muss. Die Mieter und Pächter des Grundstücks müssen die Bepflanzung dulden. Bei land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann ein Pflanzgebot nicht erlassen werden.
Wissenschaft
Warten auf das Wasserstoff-Brennen
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Wissenschaft
Auswirkungen der Ausbrüche
Welchen Einfluss haben Vulkanausbrüche auf das Klima? von DIRK EIDEMÜLLER Während sich das Wetter praktisch vollständig im untersten Teil der Atmosphäre, der sogenannten Troposphäre, abspielt, sind für das Klima auch die darüberliegenden Schichten von großer Bedeutung. Denn der großräumige Transport der Luftmassen in der...