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Pflanzgebot

die Verfügung der Gemeinde an den Eigentümer eines Grundstücks, es entsprechend den Vorschriften eines Bebauungsplans zu bepflanzen (§ 178 Baugesetzbuch). Das Pflanzgebot ist nur zulässig, wenn der Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen sofort durchgesetzt werden muss. Die Mieter und Pächter des Grundstücks müssen die Bepflanzung dulden. Bei land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann ein Pflanzgebot nicht erlassen werden.
Gebirge
Wissenschaft

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Dauerläufer Mensch

Warum Menschen viel ausdauernder sind als andere Säugetiere und wie es dazu kam, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Geht es um das maximale Fortbewegungstempo, sind Menschen größeren Säugetieren hoffnungslos unterlegen. Pferde schaffen 70 und Geparden sogar 110 Kilometer pro Stunde. Geradezu kümmerlich sind da die maximal 44 des...

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