Lexikon
Soziạlhilfe-Regelsatz
Richtgröße für die Sätze der laufenden Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt; legt die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt (außerhalb von Anstalten oder Heimen) an Empfänger von Sozialhilfe rahmenmäßig fest. Aufgrund einer Ermächtigung in § 22 des Bundessozialhilfegesetzes erlässt der zuständige Bundesminister Rechtsverordnungen über die Bemessung der Regelsätze. Innerhalb des so gezogenen Rahmens setzen die Landesbehörden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und örtlicher Unterschiede den Sozialhilfe-Regelsatz summenmäßig fest.
Wissenschaft
Energielieferant Meer
Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...