Lexikon
Soziạlhilfe-Regelsatz
Richtgröße für die Sätze der laufenden Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt; legt die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt (außerhalb von Anstalten oder Heimen) an Empfänger von Sozialhilfe rahmenmäßig fest. Aufgrund einer Ermächtigung in § 22 des Bundessozialhilfegesetzes erlässt der zuständige Bundesminister Rechtsverordnungen über die Bemessung der Regelsätze. Innerhalb des so gezogenen Rahmens setzen die Landesbehörden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und örtlicher Unterschiede den Sozialhilfe-Regelsatz summenmäßig fest.
Wissenschaft
Anpassung der Arten
Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.
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Wissenschaft
Der seltsame Ring eines Zwergs
Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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