Lexikon
Soziạlhilfe-Regelsatz
Richtgröße für die Sätze der laufenden Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt; legt die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt (außerhalb von Anstalten oder Heimen) an Empfänger von Sozialhilfe rahmenmäßig fest. Aufgrund einer Ermächtigung in § 22 des Bundessozialhilfegesetzes erlässt der zuständige Bundesminister Rechtsverordnungen über die Bemessung der Regelsätze. Innerhalb des so gezogenen Rahmens setzen die Landesbehörden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und örtlicher Unterschiede den Sozialhilfe-Regelsatz summenmäßig fest.
Wissenschaft
Anders, als man denkt
„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...
Wissenschaft
Ein Mond speit Feuer
Auf Jupiters Trabant Io brodeln rund 250 Vulkane in der schwefligen Landschaft. Werden sie von einem magmatischen Ozean gespeist?
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