Lexikon

Sozilhilfe-Regelsatz

Richtgröße für die Sätze der laufenden Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt; legt die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt (außerhalb von Anstalten oder Heimen) an Empfänger von Sozialhilfe rahmenmäßig fest. Aufgrund einer Ermächtigung in § 22 des Bundessozialhilfegesetzes erlässt der zuständige Bundesminister Rechtsverordnungen über die Bemessung der Regelsätze. Innerhalb des so gezogenen Rahmens setzen die Landesbehörden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und örtlicher Unterschiede den Sozialhilfe-Regelsatz summenmäßig fest.
Photovoltaikanlagen, Wetter
Wissenschaft

Wenn das Wetter das Netz beutelt

Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...

Rekonstruktion eines Grabes mit Grabbeigaben
Wissenschaft

Im Zentrum der frühen Kelten-Dynastien standen Frauen

Die Kelten lebten einst in weiten Teilen West- und Mittelosteuropas. Die Eliten ihrer Gesellschaften wurden dabei offenbar von Frauen dominiert, wie Archäologen anhand von DNA-Spuren aus Grabhügeln in Baden-Württemberg herausgefunden haben. Die Macht war demnach in matrilinearen Dynastien organisiert. Die Ergebnisse geben...

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