Lexikon
Verklappung
die Beseitigung von Sonderabfällen (Baggergut, Klärschlamm, Industrieabfälle, Fischabfälle und Schiffe) durch Versenken oder Einleiten auf hoher See. Die Abfallbehandlung auf See wird durch internationale Übereinkommen grundsätzlich geregelt, für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland gilt das Hohe-See-Einbringungsgesetz von 1977. Danach ist eine Beseitigung von Abfallstoffen auf See verboten, wenn eine Beseitigung an Land unter vertretbarem Aufwand möglich ist. Auf Beschluss der Oslo-Kommission wurde die Verklappung von Abfällen im Konventionsgebiet des Nordostatlantik ab 1990 erheblich reduziert. Ökologisch besonders problematisch sind das Einbringen von schwermetallhaltigen Klärschlämmen (seit 1999 verboten) sowie die Einleitung von Dünnsäuren und Grünsalz aus der Titandioxidproduktion auch vom Land aus (Verklappung auf See ab Mai 1993 endgültig eingestellt), auch das als Baggergut eingebrachte Flusssediment. Durch die Weiterentwicklung von Verfahren der Wiederaufbereitung oder anderweitigen Nutzung (z. B. Klärschlamm-Düngung oder -Verbrennung) sowie durch Produktionsumstellungen konnten die früher verklappten Mengen merklich reduziert werden. Die Versenkung von Schiffen nach Beendigung ihrer Nutzung ist ab 2005 verboten. Seit 1991 wurde auch die Abfallverbrennung auf See eingestellt.
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