Lexikon

Vermögensverzeichnis

von den Eltern zu errichtendes Verzeichnis über das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen des Kindes, welches dieses durch Erbschaft, durch Abfindungen anstelle von Unterhalt und durch unentgeltliche Zuwendungen erwirbt. Das Vermögensverzeichnis braucht nicht errichtet zu werden, wenn der Vermögenserwerb 15 000 Euro nicht übersteigt oder der Erblasser durch die letztwillige Verfügung oder der Zuwendende bei der Zuwendung eine abweichende Anordnung getroffen hat (§ 1640 BGB).
Wissenschaft

Herzproblemen im All auf der Spur

Warum beeinträchtigen Weltraumflüge die Herzgesundheit und wie könnte man diesem Problem gegensteuern? Zur Erforschung dieses für die bemannte Raumfahrt wichtigen Themas haben Forschende nun ein neues Verfahren eingesetzt: Sie haben eine „Herz-auf-einem-Chip”-Plattform auf die Internationale Raumstation geschickt, die eine...

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Wissenschaft

Die Kraft der Kunst

Wer jemandem, der sich kaum für Physik interessiert, erläutert, dass die Bewegung eines Gegenstandes aufhört, wenn keine Kraft mehr auf ihn wirkt, wird beim ersten Erzählen wenig Widerspruch bekommen. Bis der Belehrte seinen eigenen Verstand einsetzt und fragt, wie es dann sein könne, dass ein Stein weiterfliegt, wenn er die...

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