Lexikon
Vermögensverzeichnis
von den Eltern zu errichtendes Verzeichnis über das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen des Kindes, welches dieses durch Erbschaft, durch Abfindungen anstelle von Unterhalt und durch unentgeltliche Zuwendungen erwirbt. Das Vermögensverzeichnis braucht nicht errichtet zu werden, wenn der Vermögenserwerb 15 000 Euro nicht übersteigt oder der Erblasser durch die letztwillige Verfügung oder der Zuwendende bei der Zuwendung eine abweichende Anordnung getroffen hat (§ 1640 BGB).
Wissenschaft
Abstoßendes Licht
Ein bizarres Experiment zeigt, dass Photonen sich gegenseitig wegdrücken können. von DIRK EIDEMÜLLER So spannend die Laserschwert-Kämpfe im „Krieg der Sterne“ cineastisch inszeniert sind: Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Denn wenn zwei Lichtstrahlen sich kreuzen, passiert normalerweise nichts: Lichtteilchen – auch...
Wissenschaft
Atomare Antreiber
Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...
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