Lexikon
Vermögensverzeichnis
von den Eltern zu errichtendes Verzeichnis über das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen des Kindes, welches dieses durch Erbschaft, durch Abfindungen anstelle von Unterhalt und durch unentgeltliche Zuwendungen erwirbt. Das Vermögensverzeichnis braucht nicht errichtet zu werden, wenn der Vermögenserwerb 15 000 Euro nicht übersteigt oder der Erblasser durch die letztwillige Verfügung oder der Zuwendende bei der Zuwendung eine abweichende Anordnung getroffen hat (§ 1640 BGB).

Wissenschaft
Depression: Frühe Behandlung kann Schlimmeres verhindern
Wer an einer Depression erkrankt ist, hat häufig einen langen, anstrengenden Weg zurück in die Gesundheit vor sich. Bisher finden Diagnose und Therapie zudem oft erst bei eindeutigen, schwereren Symptomen statt. Doch was wäre, wenn sich Depressionen schon weit früher „im Keim ersticken“ ließen? Eine Metastudie hat nun ergeben,...

Wissenschaft
Kleine Optimisten
Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...
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