Lexikon
Verwirkungsklausel
Vertragsbedingung bei einem Teilzahlungsgeschäft, wonach der in Zahlungsverzug geratene Käufer nicht nur die Sache zurückgeben, sondern auch seine bislang gezahlten Raten verlieren soll. Eine solche Verwirkungsklausel ist nichtig. Im Fall des Rücktritts ist vielmehr jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Wissenschaft
Wie das Gehirn sich aufs Zuhören fokussiert
Neurowissenschaftler haben herausgefunden, wie das Gehirn von Ratten die Wahrnehmung von Geräuschen steuert. Demnach verstärkt ihr Gehirn relevante Geräusche, wenn die Tiere beschäftigt sind. Dabei reagiert der auditorische Kortex nicht nur auf Geräusche, sondern passt seine Aktivität auch gezielt an die Anforderungen der Aufgabe...
Wissenschaft
Stätte des Fortschritts
Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...