Lexikon

Verwirkungsklausel

Vertragsbedingung bei einem Teilzahlungsgeschäft, wonach der in Zahlungsverzug geratene Käufer nicht nur die Sache zurückgeben, sondern auch seine bislang gezahlten Raten verlieren soll. Eine solche Verwirkungsklausel ist nichtig. Im Fall des Rücktritts ist vielmehr jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Nahaufnahme von einem Mann, der sich eine Hand ans Ohr hält
Wissenschaft

Wie das Gehirn sich aufs Zuhören fokussiert

Neurowissenschaftler haben herausgefunden, wie das Gehirn von Ratten die Wahrnehmung von Geräuschen steuert. Demnach verstärkt ihr Gehirn relevante Geräusche, wenn die Tiere beschäftigt sind. Dabei reagiert der auditorische Kortex nicht nur auf Geräusche, sondern passt seine Aktivität auch gezielt an die Anforderungen der Aufgabe...

Lithium, MEET
Wissenschaft

Stätte des Fortschritts

Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...

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