Lexikon

Verwirkungsklausel

Vertragsbedingung bei einem Teilzahlungsgeschäft, wonach der in Zahlungsverzug geratene Käufer nicht nur die Sache zurückgeben, sondern auch seine bislang gezahlten Raten verlieren soll. Eine solche Verwirkungsklausel ist nichtig. Im Fall des Rücktritts ist vielmehr jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
soziale Medien
Wissenschaft

Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen

Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...

Audioforensik
Wissenschaft

Falschen Tönen auf der Spur

Manipulierte Videos, imitierte Laute und synthetische Stimmen sorgen häufig für Verwirrung. Fraunhofer-Forscher entwickeln Werkzeuge, um solche Fälschungen treffsicher erkennen zu können. von NIKOLAUS FECHT Solche Bilder sind inzwischen so gut, dass sie Realitäten verzerren können“, warnte Martin Steinebach, Leiter der Abteilung...

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