Lexikon

Verwirkungsklausel

Vertragsbedingung bei einem Teilzahlungsgeschäft, wonach der in Zahlungsverzug geratene Käufer nicht nur die Sache zurückgeben, sondern auch seine bislang gezahlten Raten verlieren soll. Eine solche Verwirkungsklausel ist nichtig. Im Fall des Rücktritts ist vielmehr jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Frau, Balance, Yoga
Wissenschaft

Die Rolle der Faszien

Lange waren die zum Bindegewebe gehörenden Faszien in Deutschland nur in der Alternativmedizin ein Thema. Anders als im anglo-amerikanischen Raum, blieb die hiesige Schulmedizin distanziert. Doch das hat sich geändert – durch neue profunde Studien. von ROLF HEßBRÜGGE Für Medizinstudenten im Präparierkurs waren Faszien früher nur...

Tarantel-Nebel
Wissenschaft

Stille Sternentode

Schwere Sterne können zu einem Schwarzen Loch kollabieren, ohne sich durch eine Supernova-Explosion bemerkbar zu machen. Nun gibt es eine Methode, solche Ereignisse zu erforschen. von DIRK EIDEMÜLLER Schwarze Löcher gehören zu den erstaunlichsten Objekten im Universum. Gemäß der Allgemeinen Relativitätstheorie kann eine...

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