Lexikon

Verwirkungsklausel

Vertragsbedingung bei einem Teilzahlungsgeschäft, wonach der in Zahlungsverzug geratene Käufer nicht nur die Sache zurückgeben, sondern auch seine bislang gezahlten Raten verlieren soll. Eine solche Verwirkungsklausel ist nichtig. Im Fall des Rücktritts ist vielmehr jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Wissenschaft

Raubvögel der Dino-Ära

Über den Köpfen von Tyrannosaurus rex und Co. flogen offenbar schon Vögel mit Beute in den Krallen durch die Luft: Ähnlich wie die modernen Raubvögel jagten wahrscheinlich auch zwei neuentdeckte Vogelarten der späten Kreidezeit, berichten Forschende. Dies geht aus Merkmalen ihrer Fußknochen hervor, die denen von Falken oder Eulen...

Foto von vier lachenden Frauen auf einem Golfplatz
Wissenschaft

Verspielte Menschen litten weniger unter Pandemiestress

Was bestimmt, wie gut wir Stress und Krisen im Leben verkraften? Beobachtungen aus der Zeit der Corona-Pandemie legen nun nahe, dass Menschen mit einer spielerischen Einstellung zum Leben resilienter sein könnten. Erwachsene mit dieser Haltung litten weniger unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie als weniger verspielte...

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