Lexikon
Verwirkungsklausel
Vertragsbedingung bei einem Teilzahlungsgeschäft, wonach der in Zahlungsverzug geratene Käufer nicht nur die Sache zurückgeben, sondern auch seine bislang gezahlten Raten verlieren soll. Eine solche Verwirkungsklausel ist nichtig. Im Fall des Rücktritts ist vielmehr jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Wissenschaft
US-Studie: Kinder profitieren von Montessori-Vorschulen
Spielerisches, selbstbestimmtes Lernen ist ein Kernelement der Montessori-Pädagogik. Eine US-Studie zeigt nun, dass Vorschulkinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf vielfältige Weise von solchen Programmen profitieren. Im Vergleich zu Altersgenossen in klassischen Vorschulen schnitten sie am Ende der Kindergartenzeit besser...
Wissenschaft
Der Schutz der Ozeane
Lange Zeit hielt man die Weltmeere für unverwundbar – doch das sind sie nicht. Die UN-Dekade für Meeresforschung soll den Einigungsprozess der Weltgemeinschaft über Schutzmaßnahmen unterstützen. Von RAINER KURLEMANN Die Ozeane sind das gemeinsame Erbe der Menschheit. Diese Feststellung steht etwas versteckt in Artikel 136 der...