Lexikon
Vollstreckungsorgan
das staatliche Organ, das für die Durchführung der Zwangsvollstreckung zuständig ist. Vollstreckungsorgane sind das Vollstreckungsgericht (immer Amtsgericht, §§ 764, 802 ZPO), der Gerichtsvollzieher, in Ausnahmefällen auch das Prozessgericht (§§ 887 ff. ZPO) und das Grundbuchamt (§ 867 ZPO). – Vollstreckungsorgane sind in Österreich das Bezirksgericht als Exekutionsgericht (§ 17 EO), Vollstreckungsbeamte, Beamte der Gerichtskanzlei und Gerichtsbedienstete (§ 24 EO). – In der Schweiz ist das Vollstreckungsorgan das Konkursamt, das für einen schweizerischen Konkurskreis zuständig ist (Art. 3 und Art. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889).
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