Lexikon
Vollstreckungsorgan
das staatliche Organ, das für die Durchführung der Zwangsvollstreckung zuständig ist. Vollstreckungsorgane sind das Vollstreckungsgericht (immer Amtsgericht, §§ 764, 802 ZPO), der Gerichtsvollzieher, in Ausnahmefällen auch das Prozessgericht (§§ 887 ff. ZPO) und das Grundbuchamt (§ 867 ZPO). – Vollstreckungsorgane sind in Österreich das Bezirksgericht als Exekutionsgericht (§ 17 EO), Vollstreckungsbeamte, Beamte der Gerichtskanzlei und Gerichtsbedienstete (§ 24 EO). – In der Schweiz ist das Vollstreckungsorgan das Konkursamt, das für einen schweizerischen Konkurskreis zuständig ist (Art. 3 und Art. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889).
Wissenschaft
Frühchen: Bessere Hirnentwicklung nach Haut-zu-Haut-Kontakt
Babys brauchen Körperkontakt, um sich gut zu entwickeln. Das gilt insbesondere für Frühchen. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass der direkte Haut-zu-Haut-Kontakt mit den Eltern sogar die Gehirnentwicklung der Frühgeborenen positiv beeinflussen könnte. Je länger und öfter ein Frühchen während der ersten Lebenswochen mit Mutter...
Wissenschaft
Globale Erhebung des Wohlbefindens
Was trägt dazu bei, dass Menschen ein erfülltes Leben führen? Dieser Frage widmet sich eine neue Studie zum menschlichen Wohlbefinden, die Befragungsdaten von mehr als 200.000 Menschen aus 22 Ländern der Welt erhoben hat. Die Ergebnisse der „Global Flourishing Study“ bestätigen, dass Faktoren wie Arbeit, Bildungsstand, Ehe und...