Lexikon
Wahlprüfung
die Nachprüfung der Gültigkeit von Wahlen und die Feststellung über das Ergebnis. Die Gültigkeit der Bundestagswahlen prüft (nach Art. 41 GG und dem Wahlprüfungsgesetz vom 12. 3. 1951) der Bundestag und der von diesem dazu bestellte Wahlprüfungsausschuss. Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist zulässig. Nach dem Anfechtungsprinzip wird die Wahl jedoch nur dann überprüft, wenn Einspruch erhoben wird, und zwar nur im Rahmen der dort geltend gemachten Wahlfehler. Binnen eines Monats nach der Wahl können schriftlich Einspruch einlegen jeder Wahlberechtigte, Parteien sowie die Bundes- und Landeswahlleiter und der Bundestagspräsident. Anfechtbar sind die Wahlen als Ganzes wie auch einzelne Abschnitte im Wahlprozess, von der Wahlvorbereitung über die Stimmabgabe bis zur Mandatsermittlung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben nur solche Wahlfehler, die eine Veränderung der Mandatszahlen der Parteien im Bundestag bewirken, die Ungültigkeit der Wahl oder eines Teils der Wahl zur Folge.
Wissenschaft
Mikroskopisch kleiner Manipulator
Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.
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Wissenschaft
Kleine Optimisten
Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...