Lexikon
Wahlprüfung
die Nachprüfung der Gültigkeit von Wahlen und die Feststellung über das Ergebnis. Die Gültigkeit der Bundestagswahlen prüft (nach Art. 41 GG und dem Wahlprüfungsgesetz vom 12. 3. 1951) der Bundestag und der von diesem dazu bestellte Wahlprüfungsausschuss. Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist zulässig. Nach dem Anfechtungsprinzip wird die Wahl jedoch nur dann überprüft, wenn Einspruch erhoben wird, und zwar nur im Rahmen der dort geltend gemachten Wahlfehler. Binnen eines Monats nach der Wahl können schriftlich Einspruch einlegen jeder Wahlberechtigte, Parteien sowie die Bundes- und Landeswahlleiter und der Bundestagspräsident. Anfechtbar sind die Wahlen als Ganzes wie auch einzelne Abschnitte im Wahlprozess, von der Wahlvorbereitung über die Stimmabgabe bis zur Mandatsermittlung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben nur solche Wahlfehler, die eine Veränderung der Mandatszahlen der Parteien im Bundestag bewirken, die Ungültigkeit der Wahl oder eines Teils der Wahl zur Folge.
Wissenschaft
News der Woche 28.11.2025
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Zurück zum Mond
Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....