Lexikon
Wildschaden
durch Schwarz-, Rot-, Elch-, Dam- und Rehwild sowie Fasanen auf den Feldern, Wiesen und im Wald verursachter Schaden; Jagdpächter müssen für den entstandenen Wildschaden aufkommen (§ 29 Bundesjagdgesetz). – Ähnlich in Österreich nach § 383 ABGB und den Landesjagdgesetzen. – Schweiz: Regelung im Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz vom 10. 6. 1925.
Wissenschaft
Tomatensaft nur im Flugzeug
Warum Tomatensaft über den Wolken viel besser schmeckt als auf dem Boden, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn eine Boeing 737 mit rund 70 Tonnen Startgewicht zu einem Flug abhebt, tragen neben dem Flieger selbst, den Menschen an Bord mit ihrem Gepäck sowie dem Treibstoff auch rund 50 Kilogramm Tomatensaft zum Gesamtgewicht bei....
Wissenschaft
Die Botschaften der ewigen Toten
Archäologen und Naturwissenschaftler arbeiten als Mumienforscher eng zusammen. Dabei ermöglichen moderne Analyseverfahren ganz neue Einblicke. Manchmal stützen sie die Erkenntnisse der Archäologie, manchmal räumen sie auch mit Vorurteilen auf. von RAINER KURLEMANN Die Menschen sind verstorben, doch die Zeit hat sie nicht...