Lexikon

Wildschaden

durch Schwarz-, Rot-, Elch-, Dam- und Rehwild sowie Fasanen auf den Feldern, Wiesen und im Wald verursachter Schaden; Jagdpächter müssen für den entstandenen Wildschaden aufkommen (§ 29 Bundesjagdgesetz). Ähnlich in Österreich nach § 383 ABGB und den Landesjagdgesetzen. Schweiz: Regelung im Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz vom 10. 6. 1925.
Humanoide Echse mit Anzug und Aktentasche, stehende Pose, Text
Wissenschaft

Gegen die Einbahnstraße

Keine Stadt ohne Sackgassen und Einbahnstraßen. Auch von der Evolution dachte man lange, dass sie viele Organismenlinien in Sackgassen und Einbahnstraßen geschickt habe. Tatsächlich scheint das jedoch viel weniger oft der Fall gewesen zu sein, als bislang vermutet.  Über die „evolutionären Sackgassen“ des belgischen Paläontologen...

2D-Material Graphen
Wissenschaft

Ein Hauch von Material

Die Erforschung extrem flacher, sogenannter zweidimensionaler Materialien macht rasante Fortschritte. Ihre Anwendungen sind vielfältig – von der Abwasserreinigung bis zur Nanoelektronik. von THERESA KÜCHLE Ein Stückchen Klebeband und ein Graphitblock – das reicht aus, um ein Material aus einer einzigen Lage Kohlenstoff-Atome...

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