Lexikon
Wildschaden
durch Schwarz-, Rot-, Elch-, Dam- und Rehwild sowie Fasanen auf den Feldern, Wiesen und im Wald verursachter Schaden; Jagdpächter müssen für den entstandenen Wildschaden aufkommen (§ 29 Bundesjagdgesetz). – Ähnlich in Österreich nach § 383 ABGB und den Landesjagdgesetzen. – Schweiz: Regelung im Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz vom 10. 6. 1925.
Wissenschaft
Strom ohne Widerstand: Wann ist es so weit?
Strom aus der Leitung ist sehr praktisch. Aber leider kommt nicht aller Strom, der im Kraftwerk in die Leitung eingespeist wird, auch bei uns an. Selbst die besten Kabel haben einen elektrischen Widerstand, sodass beim Transport des Stroms Energie verloren geht – die meiste davon in Form von Wärme. Das jedoch könnte sich bald...
Wissenschaft
Sternentod der besonderen Art
Ein 2018 explodierter Stern lässt sich erstmals einem exotischen Supernova-Typ zuordnen. Auch der Krebs-Nebel könnte so entstanden sein. von DIRK EIDEMÜLLER Schon 1980 proklamierte der japanische Astrophysiker Ken’ichi Nomoto einen ungewöhnlichen Typ von Sternentod. Neben den bekannten Explosionsarten von Supernovae bei...