Lexikon
Wildschaden
durch Schwarz-, Rot-, Elch-, Dam- und Rehwild sowie Fasanen auf den Feldern, Wiesen und im Wald verursachter Schaden; Jagdpächter müssen für den entstandenen Wildschaden aufkommen (§ 29 Bundesjagdgesetz). – Ähnlich in Österreich nach § 383 ABGB und den Landesjagdgesetzen. – Schweiz: Regelung im Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz vom 10. 6. 1925.
Wissenschaft
Anders, als man denkt
„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...
Wissenschaft
Strategien von Klimawandel-Leugnern aufgedeckt
Online kursieren zahlreiche Falschinformationen zum Thema Klimawandel. Ihre Verbreiter zweifeln zum Beispiel an, dass die menschlichen CO2-Emissionen einen Einfluss auf das globale Klima haben – obwohl dazu ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Doch ausgerechnet diejenigen, die den Erkenntnissen der Klimaforschung...