Lexikon
Zwangsvergleich
Akkord; Zwangsausgleichim Konkurs der das Konkursverfahren beendende Vergleich zwischen den nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern und dem Gesamtschuldner auf dessen Vorschlag; mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 entfallen. – In Österreich heißt der Zwangsvergleich im Konkursverfahren Zwangsausgleich, sonst Ausgleich; Gläubigern dritter Klasse muss angeboten werden, mindestens 20% ihrer Forderungen im Lauf eines Jahres zu bezahlen. In der Schweiz entspricht dem Zwangsvergleich der Nachlassvertrag (Art. 293–317 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889).
Wissenschaft
KI kann Wahlentscheidungen beeinflussen
Welchen Einfluss haben KI-Chatbots auf politische Einstellungen und Wahlentscheidungen? Und welche Faktoren spielen für ihre Überzeugungskraft eine Rolle? Zwei große Studien zeigen, dass bereits kurze Interaktionen mit einem KI-Sprachmodell dazu führen können, dass Menschen ihre Position gegenüber politischen Themen und...
Wissenschaft
Erstaunliche Zellteilung im Zahnbelag
Video: Das fadenförmige Bakterium Corynebacterium matruchotii teilt sich nach seiner Ausdehnung in einem Schritt in mehrere Zellen auf. © Scott Chimileski, MBL. Siehe Chimileski et al. (2024), PNAS. Normalerweise gilt: Aus einer Bakterienzelle werden zwei. Doch nun haben Forschende bei einem wichtigen Bewohner des menschlichen...