Lexikon
Zwangsvergleich
Akkord; Zwangsausgleichim Konkurs der das Konkursverfahren beendende Vergleich zwischen den nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern und dem Gesamtschuldner auf dessen Vorschlag; mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 entfallen. – In Österreich heißt der Zwangsvergleich im Konkursverfahren Zwangsausgleich, sonst Ausgleich; Gläubigern dritter Klasse muss angeboten werden, mindestens 20% ihrer Forderungen im Lauf eines Jahres zu bezahlen. In der Schweiz entspricht dem Zwangsvergleich der Nachlassvertrag (Art. 293–317 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889).
Wissenschaft
Per Anhalter durch den Ozean
Viele Meeresbewohner beherbergen einen Mikrokosmos aus Bakterien und anderen Kleinstlebewesen. Mikrobiologische Untersuchungen helfen, ihn zu erkunden. von BETTINA WURCHE Seekühe, Meeresschildkröten und sogar die kleinen Krill-Krebse haben auf ihren Reisen blinde Passagiere an Bord: Ihre Körperoberfläche sondert im Wasser einen...
Wissenschaft
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Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...
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