Lexikon
Zwangsvergleich
Akkord; Zwangsausgleichim Konkurs der das Konkursverfahren beendende Vergleich zwischen den nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern und dem Gesamtschuldner auf dessen Vorschlag; mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 entfallen. – In Österreich heißt der Zwangsvergleich im Konkursverfahren Zwangsausgleich, sonst Ausgleich; Gläubigern dritter Klasse muss angeboten werden, mindestens 20% ihrer Forderungen im Lauf eines Jahres zu bezahlen. In der Schweiz entspricht dem Zwangsvergleich der Nachlassvertrag (Art. 293–317 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889).
Wissenschaft
Wie das erste Lebensjahr die sozialen Erwartungen prägt
Das elterliche Verhalten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Nachwuchses. Erfährt ein Säugling von klein auf liebvolle Zuwendung, baut er ein Urvertrauen auf und erwartet von anderen Menschen eher Gutes. Wann sich die Erwartungen der Babys allerdings formen, ließ sich bisher schwierig erforschen, da sich die...
Wissenschaft
Ganz schön bizarr
Schon die vorletzte Folge dieser Kolumne ging von dem allzu gerne bemühten Allgemeinplatz aus, dass in der Wissenschaft jedes Ergebnis die Tür zu neuen Fragen öffnet. Diese Folge tut es wieder, startet von dort aus aber in eine andere Richtung. Denn so einleuchtend diese Feststellung auch sein mag, so sollte zugleich umgekehrt...