Lexikon
Zwangsvergleich
Akkord; Zwangsausgleichim Konkurs der das Konkursverfahren beendende Vergleich zwischen den nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern und dem Gesamtschuldner auf dessen Vorschlag; mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 entfallen. – In Österreich heißt der Zwangsvergleich im Konkursverfahren Zwangsausgleich, sonst Ausgleich; Gläubigern dritter Klasse muss angeboten werden, mindestens 20% ihrer Forderungen im Lauf eines Jahres zu bezahlen. In der Schweiz entspricht dem Zwangsvergleich der Nachlassvertrag (Art. 293–317 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889).
Wissenschaft
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Wer forscht, braucht Geld. Doch bevor Bund, Länder und EU oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Förderung bewilligen, müssen die Forscherinnen und Forscher sie mit Projektanträgen von ihren Themen überzeugen. Um Fördergelder zu bekommen, sind die Wissenschaftler folglich gezwungen, ihre Ideen und Vorhaben stets in...
Wissenschaft
»Wind, Wellen und Wasser«
Seit einem halben Jahrhundert werden die Austauschprozesse zwischen Atmosphäre und Ozean erforscht. Seniorprofessor Bernd Jähne nutzt dazu ein einzigartiges Forschungsgerät. Das Gespräch führte AURELIA EBERHARD Herr Prof. Jähne, welche physikalischen Vorgänge finden an der Grenze zwischen Luft und Meerwasser statt? Ein wichtiger...
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