Lexikon
Zwischengesellschaft
Begriff des Außensteuergesetzes: eine ausländische Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Land (Steueroasen), die keine aktive Tätigkeit ausübt, sondern passive Einkünfte bezieht und an der unbeschränkt Steuerpflichtige (Inländer) unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind. Steuerliche Folge: Die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, werden dem inländischen Steuerpflichtigen zugerechnet.
Wissenschaft
Raketenausflug für Bakterien
Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...
Wissenschaft
Eine Menge Magie in der Materie
In den Jahren des Ersten Weltkriegs hat der berühmte Soziologe Max Weber seine nach wie vor oft zitierte Rede über „Wissenschaft als Beruf“ gehalten und darin von der Berechenbarkeit der Dinge zwischen Himmel und Erde gesprochen, die in seinen Augen eine „Entzauberung der Welt“ zur Folge hatte. Leider ist Max Weber schon 1920...
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