Lexikon

Zwischengesellschaft

Begriff des Außensteuergesetzes: eine ausländische Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Land (Steueroasen), die keine aktive Tätigkeit ausübt, sondern passive Einkünfte bezieht und an der unbeschränkt Steuerpflichtige (Inländer) unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind. Steuerliche Folge: Die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, werden dem inländischen Steuerpflichtigen zugerechnet.
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Wissenschaft

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Wie entstehen in der Wissenschaft große Durchbrüche? Sicherlich auf viele verschiedene Weisen. Denn schließlich erforscht die Wissenschaft das Unbekannte. Woher soll man also vorher wissen, wie man es im Einzelfall am besten enthüllt. Den einen planbaren Königsweg, der sicher zu einer bestimmten Erkenntnis führt, gibt es folglich...

junges Nilkrokodil
Wissenschaft

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Krokodile weisen am Kopf ein unregelmäßiges Schuppenmuster auf, das sich individuell und von Art zu Art unterscheidet. Doch wie kommt diese schuppige Vielfalt zustande? Eine Studie zeigt nun anhand von Experimenten mit Krokodilembryos und Computersimulationen, dass nicht etwa genetische Mechanismen, sondern mechanische Prozesse...

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