Lexikon
Zwischengesellschaft
Begriff des Außensteuergesetzes: eine ausländische Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Land (Steueroasen), die keine aktive Tätigkeit ausübt, sondern passive Einkünfte bezieht und an der unbeschränkt Steuerpflichtige (Inländer) unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind. Steuerliche Folge: Die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, werden dem inländischen Steuerpflichtigen zugerechnet.
Wissenschaft
Die bewegte Erde
Das Innere unseres Planeten beeinflusst unser Leben: Es lässt Vulkane ausbrechen, sorgt für Erdbeben und erzeugt das schützende Magnetfeld. Wie lässt sich herausfinden, was Hunderte Kilometer unter uns geschieht? von KLAUS JACOB Im Januar 1912 veröffentlichte Alfred Wegener seine Theorie der Kontinentalverschiebung. Der...
Wissenschaft
Perlenkette im Plasma
Seit vielen Jahren wundern sich Forscher, warum sich in einem ionisierten Gas Reihen aus Staubpartikeln bilden können. Nun ist das Rätsel gelöst. von DIRK EIDEMÜLLER Das Plasmakristall-Experiment ist die älteste noch in Betrieb befindliche Versuchsreihe an Bord der Internationalen Raumstation (ISS). Seit rund zwanzig Jahren ist...
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