Lexikon

Zwischengesellschaft

Begriff des Außensteuergesetzes: eine ausländische Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Land (Steueroasen), die keine aktive Tätigkeit ausübt, sondern passive Einkünfte bezieht und an der unbeschränkt Steuerpflichtige (Inländer) unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind. Steuerliche Folge: Die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, werden dem inländischen Steuerpflichtigen zugerechnet.
Wissenschaft

Sonne, Wärme, Dampf und Strom

Das Potenzial der Solarthermie für die Produktion von Ökostrom stellen Kraftwerke in Marokko seit einigen Jahren eindrucksvoll unter Beweis. von Ralf Butscher Wer sich wie der Autor dieses Beitrags auf eine geführte Rundreise durch Marokko begibt, macht vermutlich irgendwann auch in Ouarzazate Station. Die Stadt mit rund 70 000...

Tiny House
Wissenschaft

Wenig Raum für Nachhaltigkeit

Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....

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