Lexikon
Zwischengesellschaft
Begriff des Außensteuergesetzes: eine ausländische Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Land (Steueroasen), die keine aktive Tätigkeit ausübt, sondern passive Einkünfte bezieht und an der unbeschränkt Steuerpflichtige (Inländer) unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind. Steuerliche Folge: Die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, werden dem inländischen Steuerpflichtigen zugerechnet.
Wissenschaft
Neue Einblicke in die Evolution des Mastodons
Neben den Mammuts gab es während der Eiszeit noch ein weiteres Rüsseltier – das Mastodon. Dessen Evolutionsgeschichte ist offenbar komplexer als bisher angenommen. Das zeigen Analysen alter DNA aus den Knochen und Stoßzähnen von sieben Exemplaren dieser amerikanischen Megafauna. Demnach wanderten die Mastodons in Folge von...
Wissenschaft
Neue Einblicke in supraleitendes Graphen
Graphen ist ein einlagiges Kohlenstoffmaterial, das einige besondere Eigenschaften aufweist – es wird beispielsweise unter bestimmten Bedingungen supraleitend. Wie diese widerstandslose Stromleitung beim Graphen zustande kommt, haben Wissenschaftler nun erstmals aufgedeckt. Die neuen Erkenntnisse könnten die praktische Nutzung...