Lexikon

Steueroasen

Gebiete, in denen keine oder nur sehr geringe Steuern erhoben werden. Das dadurch entstehende internationale Steuergefälle übt einen Anreiz zur Steuerflucht aus. Nach § 2 Abs. 2 Außensteuergesetz liegt eine niedrige Einkommensbesteuerung bei natürlichen Personen vor, wenn die vom Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern weniger als zwei Drittel der Einkommensteuer betragen, die bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nach deutschem Einkommensteuerrecht zu entrichten wäre; eine niedrige Besteuerung bei Zwischengesellschaften ist nach § 8 Abs. 3 Außensteuergesetz gegeben, wenn die Ertragsteuerbelastung im Staat des Sitzes der ausländischen Gesellschaft unter 30% liegt. Bekannte Steueroasen sind u. a. die Bahamas, Bermuda und Liechtenstein.
Gebäude, Hitze
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