Wahrig Fremdwörterlexikon
Baisseklausel
Baisse|klau|sel 〈[bɛ:s–] f.; –, –n; Wirtsch.〉
[< frz. baisse »Senkung, Abstieg«] 1
Handelsklausel, nach der der Käufer zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann
2
Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zwischen Vertragsabschluss u. Lieferungstermin eintreten, zugunsten des Käufers bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden
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