Wahrig Fremdwörterlexikon

Baisseklausel

Baisse|klau|sel
[bɛ:s] f.; , n; Wirtsch.
1
Handelsklausel, nach der der Käufer zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann
2
Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zwischen Vertragsabschluss u. Lieferungstermin eintreten, zugunsten des Käufers bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden
[< frz. baisse »Senkung, Abstieg«]
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