Lexikon

Baisseklausel

[
ˈbɛ:s-; französisch
]
1. Handelsklausel, nach der der Käufer zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann. 2. Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferungstermin eintreten, zugunsten des Käufers bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden.
Humanoide Echse mit Anzug und Brille, steht aufrecht, trägt einen Aktenkoffer, Text:
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