Wahrig Fremdwörterlexikon
Frittüre
Frit|tü|re〈f.; –, –n〉
[< frz. friture »das Backen, Braten (in der Pfanne); Gebratenes«]1
heißes Fett zum Ausbacken für Teig
2
das Gebackene selbst, Schmalzgebäck
Frittüre
(Laut–Buchstaben–Zuordnung) Die Schreibung von abgeleiteten Wörtern richtet sich nach der Schreibung des zugrundeliegenden Substantivs. Nach dem Stammerhaltungsprinzip sind demzufolge vom Grundwort »Fritte« abgeleitete Begriffe (→a. Fritteuse, frittieren) ebenfalls mit Doppelkonsonant zu schreiben.
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