Lexikon
Bergrecht
Regelung der Rechtsverhältnisse des Bergbaus, in Deutschland früher landesrechtlich gefasst (Berggesetz, Bergregal), seit dem 13. 8. 1980 bundeseinheitlich im Bundesberggesetz (BBerG) geregelt. Unterschieden wird zwischen grundeigenen Bodenschätzen (z. B. Bauxit, Quarz), die dem Grundeigentümer gehören und den wichtigeren bergfreien Bodenschätzen (z. B. Kohle, Eisen, Gold, Platin, Kupfer). Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der behördlichen Erlaubnis, wer sie gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums. Verstöße gegen Vorschriften des Bundesberggesetzes werden als Ordnungswidrigkeiten oder in besonderen Fällen als Straftat geahndet. In Hessen gelten aufgrund des Artikels 41 der Landesverfassung alle Bodenschätze als Gemeineigentum. Für das übrige Bundesgebiet wird eine Sozialisierung durch Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglicht. – In
Österreich
ist das Bergrecht im Berggesetz 1975 geregelt. – In der Schweiz
bestehen kantonale Vorschriften.
Wissenschaft
News der Woche 25.07.2025
Der Beitrag News der Woche 25.07.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Was Pilze erzählen
Nahrung und Rauschmittel: Pilze begleiten den Menschen seit jeher. Für Archäologen sind sie in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. von BETTINA WURCHE Satanspilz und Flockenstieliger Hexen-Röhrling: Die märchenhaften Namen mancher Pilze zeigen, dass sie nicht nur eine große ökologische Bedeutung haben, sondern auch tief in...