Lexikon
Bergrecht
Regelung der Rechtsverhältnisse des Bergbaus, in Deutschland früher landesrechtlich gefasst (Berggesetz, Bergregal), seit dem 13. 8. 1980 bundeseinheitlich im Bundesberggesetz (BBerG) geregelt. Unterschieden wird zwischen grundeigenen Bodenschätzen (z. B. Bauxit, Quarz), die dem Grundeigentümer gehören und den wichtigeren bergfreien Bodenschätzen (z. B. Kohle, Eisen, Gold, Platin, Kupfer). Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der behördlichen Erlaubnis, wer sie gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums. Verstöße gegen Vorschriften des Bundesberggesetzes werden als Ordnungswidrigkeiten oder in besonderen Fällen als Straftat geahndet. In Hessen gelten aufgrund des Artikels 41 der Landesverfassung alle Bodenschätze als Gemeineigentum. Für das übrige Bundesgebiet wird eine Sozialisierung durch Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglicht. – In
Österreich
ist das Bergrecht im Berggesetz 1975 geregelt. – In der Schweiz
bestehen kantonale Vorschriften.Wissenschaft
Kosmische Nachzügler und Magnete
Zwei schwergewichtige Sterne endeten in einer katastrophalen Kollision. Das Verschmelzungsprodukt ist ein seltsam verjüngter Stern mit einem enormen Magnetfeld. von THORSTEN DAMBECK Zwei Sonnen strahlen hell im All, / bis sie aufeinanderprallen, / einsame Sterne ohne Wahl, / in kosmischer Gewalt gefangen“ – das hat das Programm...
Wissenschaft
Zurück zu den Ursprüngen
Auf der Jagd nach den fernsten Galaxien. von RÜDIGER VAAS Jung zu sein, ist bekanntlich relativ. Ein Mensch wie Maisie ist es beispielsweise mit neun Jahren – zumindest aus dem Blickwinkel typischer Leser von bild der wissenschaft. Eine Galaxie ist es mit 300 Millionen Jahren – zumindest aus der Perspektive menschlicher...