Lexikon
Gefangenenbefreiung
die vorsätzliche Befreiung eines Gefangenen aus staatlichem Gewahrsam; strafbar nach § 120 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.
In der
Schweiz
wird die Gefangenenbefreiung nach Art. 310 StGB mit Gefängnis bestraft. Wird sie von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so werden die Teilnehmer, die Gewalt verübt haben, mit Zuchthaus bis zu 3 Jahren bestraft. – In Österreich
ist die Gefangenenbefreiung, gemäß §300 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe zu ahnden.
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Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?
Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...
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