Wahrig Herkunftswörterbuch

Kammer

die Bezeichnung
mhd.
kamer(e),
ahd.
chamara ist eine Entlehnung aus
lat.
camera „gewölbte Decke“, später „Zimmer mit gewölbter Decke“, das seinerseits auf
griech.
kamára „Gewölbe, gewölbtes Zimmer“ beruht; bereits im Mittelhochdeutschen bezeichnete das Wort nicht nur einen abgeteilten Raum, sondern auch eine öffentliche Kasse oder eine Gerichtsstube; auf die Bedeutung „fürstliche Räumlichkeiten“ beziehen sich Komposita wie
Kammerdiener
oder
Kammerjäger
, ursprünglich eine Bezeichnung für den „Leibjäger eines Fürsten“, heute nur noch für einen „Schädlingsbekämpfer“ gebräuchlich; die
Kammermusik
war ursprünglich die in den fürstlichen Gemächern dargebotene Musik; die Berufsbezeichnung
Kämmerer
stand ursprünglich für einen hohen Beamten des Fürstenhofs, der die Aufsicht über Schatzkammern hatte; die Bedeutung steht heute übertragen für einen städtischen Beamten, der für die Finanzen verantwortlich ist