Lexikon
Generạlinspekteur
[
-tø:r
]höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr, im Rang eines (Vier-Sterne-)Generals; dem Bundesminister der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet; weisungsberechtigt gegenüber den Inspekteuren der Teilstreitkräfte sowie des Sanitäts- und Gesundheitswesens, jedoch ohne eigene truppendienstliche Befugnisse. – Ähnliche Aufgaben hat in
Österreich
der Chef des Generalstabes (bis 30. 11. 2002 der Generaltruppeninspektor).Wissenschaft
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Fast ein Vierteljahrhundert verbringt jeder von uns bei durchschnittlicher Lebenserwartung angeblich mit Schlafen. Im Wachzustand ist unser Gehirn mehr oder weniger auf Vollgas, aber kurz vor dem Einschlafen drosseln die Gehirnzellen das Tempo ihrer Kommunikation und gehen quasi auf Standgas. Wenn Sie jemanden wirklich nachhaltig...
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