Lexikon

Münzfund

in größerer Menge, z. B. als vergrabener Schatz, oder einzeln gefundene Münzen. Jeder Finder hat die gesetzliche Pflicht, einen Münzfund der nächsten Behörde zu melden; Eigentumsrechte werden geregelt nach § 984 BGB: 50% der Grundeigentümer, 50% der Finder.
Dieselben Anteile bestimmt auch das österreichische Recht (§ 399 ABGB).
In der Schweiz steht das Eigentum am Münzfund dem Eigentümer des Grundstücks oder der Sache zu, in dem (der) er gemacht wurde; der Finder hat hier Anspruch auf angemessene Vergütung, die jedoch 50% des Werts des Münzfunds nicht übersteigen darf (Art. 723 ZGB). Münzfunde, die Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Wert sind, fallen jedoch ins Eigentum des jeweiligen Kantons (Art. 724 ZGB).
Der weiche Boden lässt Tokio immer weiter einsinken. Bei gleichzeitig steigendem Meeresspiegel ist dies fatal.
Wissenschaft

Land unter an den Küsten

In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...

Verwitterte, weiße Bäume auf trockenem, roten Boden in einer offenen Landschaft mit wenigen grünen Sträuchern.
Wissenschaft

Der Todbringer

Süditalien verliert seine Olivenbäume, Mallorca seine Mandeln, Frankreich bangt um seinen Wein. Ein unsichtbarer Feind dringt nach Europa ein: das Bakterium Xylella fastidiosa. von ROMAN GOERGEN Die süditalienischen Landschaften sehen aus wie nach einem Feuer, doch es hat nicht gebrannt. In weiten Teilen Apuliens stehen...

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