Lexikon

Rechtsbehelf

unscharf auch Rechtsmittel im weiteren Sinne, jede prozessrechtliche Befugnis zur Durchsetzung eines Rechts. Rechtsbehelfe sind nicht nur die Rechtsmittel, sondern auch Klage, Widerspruch, Antrag auf gerichtliche Entscheidung sowie Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren (oft als außerordentliche Rechtsbehelfe bezeichnet).
Kohlenstoff, Landwirtschaft, Klima
Wissenschaft

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Wissenschaft

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