Lexikon
Versäumnisurteil
Zivilprozess
ein Urteil, das im Versäumnisverfahren gegen eine Partei aufgrund ihrer Säumnis ergeht. Bei Säumnis des Klägers ist auf Antrag des erschienenen Beklagten ohne Sachprüfung Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass die Klage abgewiesen wird (§ 330 ZPO). Bei Säumnis des Beklagten erfolgt auf Antrag des erschienenen Klägers Verurteilung durch Versäumnisurteil, wenn das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers, das als zugestanden gilt, den Klageantrag rechtfertigt; andernfalls ist die Klage durch sog. unechtes Versäumnisurteil abzuweisen (§ 331 ZPO), das nicht dem Einspruch, sondern den gewöhnlichen Rechtsmitteln unterliegt. Ein Versäumnisurteil ist auch schon im schriftlichen Vorverfahren möglich (§§ 331 Abs. 3, 276 ZPO).
Ähnliche Regelung in Österreich: gegen Versäumnisurteile ist Berufung möglich. Im Säumnisverfahren des schweizerischen Zivilprozessrechts werden die Versäumnisfolgen in der Mehrzahl der Kantone erst bei zweimaliger Säumnis voll wirksam.
Wissenschaft
Plötzlich und unerwartet
So schicksalhaft und unvermeidbar, wie der plötzliche Herztod scheint, ist er nicht. Meist geht dem dramatischen Ereignis eine unerkannte oder unbeachtete Erkrankung des Herzens voraus. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Die Kinder von der Musikschule abholen, noch schnell in den Supermarkt und bloß nicht vergessen, den Hund...
Wissenschaft
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wasserstoff wie Erdgas fördern
Eis auf dem Mond – und ein Rätsel
Exotisches Teilchen
Abenteuer Quanteninternet
Flug in die Zukunft
Medikamente aus der Muskelapotheke