Lexikon
Agrargesetze
Römische Geschichte
im antiken Rom Gesetze (leges agrariae) zur Regelung des Gebrauchs u. /oder der Verteilung von landwirtschaftlich nutzbaren Gebieten, die sich in öffentl. Besitz befanden (ager publicus) u. in der Regel Kriegsbeute waren. Als Nutzer u. Begünstigte kamen nur röm. Bürger in Frage.
Die Verteilung u. Nutzung des bei der Expansion Roms seit Beginn der Republik (510 v. Chr.) gewonnenen Landes bildete kein Problem, solange der Zugewinn an Land das Anwachsen der röm. Bürgerschaft prozentual um ein Vielfaches überstieg, u. hinterließ deshalb kaum Spuren in der geschichtl. Überlieferung. Nach dem Erlöschen der Koloniegründungen in Italien (um 170 v. Chr.) u. der zunehmenden Konzentration des Landbesitzes in den Händen der Oberschicht zeigte sich mit den Reformen der Gracchen (133 v.Chr. bzw. 123/122 v. Chr.) schnell das große innenpolit. Konfliktpotenzial von A.n. Das von der Oberschicht okkupierte öffentl. Land sollte danach, sofern es bestimmte Höchstgrenzen überschritt, eingezogen u. an Angehörige der bäuerl. Mittel- u. Unterschicht verteilt werden. Die aus den Reformbestrebungen entstandenen, z. T. gewalttätig ausgetragenen polit. Konflikte durchzogen die Spätzeit der Röm. Republik, obgleich ein Agrargesetz von 111 v. Chr. die Ackerverteilung in Italien beenden sollte. Erst Cäsar konnte diesen Konfliktherd beseitigen, indem er seit 49 v. Chr. die systemat. Ansiedlung röm. Bürger in Kolonien außerhalb Italiens betrieb. Danach u. in der röm. Kaiserzeit traten Gesetze u. Regelungen über Kolonien an die Stelle von A.n.
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