Lexikon

Anschlusszwang

die Möglichkeit einer Gemeinde, Haus- und Grundbesitzern die Benutzung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung vorzuschreiben und Anschluss der Grundstücke an die betreffenden Netze zu fordern. Der Anschlusszwang wird durch Satzung bei (dringendem) öffentlichem Bedürfnis eingeführt. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Benutzung dieser Einrichtungen vorgeschrieben (Benutzungszwang).
Triebwerk, Maschine,
Wissenschaft

Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

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Wissenschaft

Haus unter Strom

Solarzellen an Hausfassaden könnten den gesamten täglich benötigten elektrischen Strom erzeugen. Neue Techniken helfen, das zu verwirklichen – und sie ermöglichen eine attraktive architektonische Gestaltung. von HARTMUT NETZ Seit der Jungsteinzeit vor über 10.000 Jahren, als die Menschen die ersten festen Bauten errichteten, ist...

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