Lexikon
Anschlusszwang
die Möglichkeit einer Gemeinde, Haus- und Grundbesitzern die Benutzung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung vorzuschreiben und Anschluss der Grundstücke an die betreffenden Netze zu fordern. Der Anschlusszwang wird durch Satzung bei (dringendem) öffentlichem Bedürfnis eingeführt. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Benutzung dieser Einrichtungen vorgeschrieben (Benutzungszwang).

Wissenschaft
„Wir verbinden die Digitalisierung mit der Biotechnologie“
Fraunhofer-Experte Robert Miehe erklärt, wie Forscher einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft voranbringen wollen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Miehe, um fossile Rohstoffe zu sparen und zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen, ist oft von einer Bioökonomie die Rede. Was ist das? Die Bioökonomie ist ein Begriff, der...

Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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