Lexikon

Anschlusszwang

die Möglichkeit einer Gemeinde, Haus- und Grundbesitzern die Benutzung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung vorzuschreiben und Anschluss der Grundstücke an die betreffenden Netze zu fordern. Der Anschlusszwang wird durch Satzung bei (dringendem) öffentlichem Bedürfnis eingeführt. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Benutzung dieser Einrichtungen vorgeschrieben (Benutzungszwang).
Wissenschaft

»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«

Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...

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Wissenschaft

Mit dem Flugtaxi nach Paris?

E-Helikopter sollen den Verkehr in Großstädten entlasten und für schnelle Verbindungen zwischen Peripherie und City sorgen. Die Technik dafür steht bereits in den Startlöchern. von ROLF HEßBRÜGGE Aus der Froschperspektive betrachtet ähnelt dieses unbekannte Flugobjekt einem handelsüblichen Hubschrauber. Doch schaut man sich den „...

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