Lexikon
Arbeitnehmer-Sparzulage
Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber und Staat nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Arbeitnehmer erhalten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (17 900 bzw. 35 800 Euro bei Zusammenveranlagung) eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer-Sparzulage, die seit 2004 9% eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für Aufwändungen der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung, ferner zusätzlich 18% (22% neue Bundesländer) von maximal 400 Euro für die Sparanlage in Aktienfonds beträgt.
Wissenschaft
Raketenausflug für Bakterien
Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...
Wissenschaft
Neurologische Vielfalt
Als soziales Konzept wird Neurodivergenz gesellschaftsfähig. Sind Autismus und ADHS Modediagnosen? Oder gibt es wirklich immer mehr Betroffene? von SIGRID MÄRZ Kaum etwas lässt einen besser erahnen, wie es im Kopf einer Person mit ADHS aussieht, als ein Abend mit Torsten Sträter. Auf der Bühne plaudert der Ruhrpott-Comedian in...