Lexikon

Arbeitnehmer-Sparzulage

Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber und Staat nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Arbeitnehmer erhalten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (17 900 bzw. 35 800 Euro bei Zusammenveranlagung) eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer-Sparzulage, die seit 2004 9% eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für Aufwändungen der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung, ferner zusätzlich 18% (22% neue Bundesländer) von maximal 400 Euro für die Sparanlage in Aktienfonds beträgt.
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Wissenschaft

Algen als Stickstofflieferanten

In verschiedenen Meeresalgen haben Forschende neuartige Symbiosen mit stickstofffixierenden Bakterien entdeckt. Eine dieser Symbiosen geht sogar so weit, dass sich Bakterium und Alge zu einem einzigen Organismus entwickelt haben. von ELENA BERNARD Kieselalgen produzieren nicht nur jede Menge Sauerstoff. Sie tragen auch dazu bei,...

Herz, 3D, Modell
Wissenschaft

Rettungsanker fürs Herz

Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...

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