Lexikon
Arbeitnehmer-Sparzulage
Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber und Staat nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Arbeitnehmer erhalten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (17 900 bzw. 35 800 Euro bei Zusammenveranlagung) eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer-Sparzulage, die seit 2004 9% eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für Aufwändungen der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung, ferner zusätzlich 18% (22% neue Bundesländer) von maximal 400 Euro für die Sparanlage in Aktienfonds beträgt.
Wissenschaft
Toxine als Medikamente
Immer mehr Details über Zusammensetzung und Wirkmechanismen tierischer Gifte kommen ans Licht – vielversprechend für die Entwicklung neuer Medikamente. von CHRISTIAN JUNG Viele Tiergifte richten sich gegen einen Standardbaustein der Zellmembranen fast aller Lebewesen: die Ionenkanäle. Das sind hochspezialisierte Proteine, die wie...
Wissenschaft
Signale aus der Tiefe
Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...
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