Lexikon

Arbeitnehmer-Sparzulage

Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber und Staat nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Arbeitnehmer erhalten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (17 900 bzw. 35 800 Euro bei Zusammenveranlagung) eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer-Sparzulage, die seit 2004 9% eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für Aufwändungen der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung, ferner zusätzlich 18% (22% neue Bundesländer) von maximal 400 Euro für die Sparanlage in Aktienfonds beträgt.
Star Wars, Lichtschwerter, Licht
Wissenschaft

Abstoßendes Licht

Ein bizarres Experiment zeigt, dass Photonen sich gegenseitig wegdrücken können. von DIRK EIDEMÜLLER So spannend die Laserschwert-Kämpfe im „Krieg der Sterne“ cineastisch inszeniert sind: Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Denn wenn zwei Lichtstrahlen sich kreuzen, passiert normalerweise nichts: Lichtteilchen – auch...

Dunkel, Wald
Wissenschaft

Reisen zu Dunklen Orten

Immer mehr Menschen besuchen Schauplätze von Kriegen, Völkermorden oder Naturkatastrophen. Die Gründe für diesen „Dunklen Tourismus“ sind vielschichtig. von MANUELA RASSAUS Die verseuchte Ruine der Nuklearkatastrophe von Fukushima, das Haus des „Hollywood-Mörders“ Charles Manson, die Killing Fields von Kambodscha – düstere...

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