Lexikon
Arbeitnehmer-Sparzulage
Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber und Staat nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Arbeitnehmer erhalten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (17 900 bzw. 35 800 Euro bei Zusammenveranlagung) eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer-Sparzulage, die seit 2004 9% eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für Aufwändungen der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung, ferner zusätzlich 18% (22% neue Bundesländer) von maximal 400 Euro für die Sparanlage in Aktienfonds beträgt.
Wissenschaft
Dicke Kleidung bringt’s nicht
Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...
Wissenschaft
In Pilz gepackt
Aus Pilzgeflecht und Pflanzenresten haben Materialforscher einen neuen nachhaltigen Werkstoff entwickelt. Er kann so manches herkömmliche Material ersetzen. von RAINER KURLEMANN Es ist ein Traum für Verfahrensingenieure: Man stelle eine Schale bei warmen Sommertemperaturen in einen dunklen Raum – und fünf bis sechs Tage später...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Eigenes kindliches Gesicht weckt Erinnerungen
Fatale Rauchzeichen
Rekord-schnelle Saltos
Tierische Ärzte
Sichere Depots für Wasserstoff
Kalter Schall