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Wohnungsbauprämie

Neben der weggefallenen Eigenheimzulage ist die Wohnungsbauprämie eine weitere Belohnung für Hausbauer oder - käufer, die ein eigenes Eigenheim planen. Der Staat honoriert dieses Vorhaben schon in der Phase der Kapitalbildung mit einem kleinen Obolus.

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Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag

Eng verbunden mit der Wohnungsbauprämie ist der Bausparvertrag. Die Geschichte zur staatlichen Förderung von Bausparverträgen ist fast so alt, wie das Bausparen selbst. Bereits 1934 ermöglichte ein Gesetz die steuerliche Förderung von Beiträgen an Bausparkassen, etwa zehn Jahre, nachdem sich die Erste in Deutschland gründete.

Heute werden 8,8 Prozent an Grundförderung gewährt. Das sind bei einer maximalen jährlichen Sparleistungsgrenze von 512 Euro also 45,06 Euro und für Verheiratete jeweils der doppelte Betrag vom Staat als Extrabonus. Oft damit verwechselt werden die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Arbeitgeber freiwillig in einen Sparplan einzahlt. Diese sind Grundlage für die Arbeitnehmersparzulage, die der Staat noch einmal zusätzlich bezahlt. Sie beläuft sich bei einer derzeitigen maximalen jährlichen Sparleistung von 480 Euro auf 43 Euro. Wichtig dabei: Der Arbeitgeber muss diesen Anteil angespart haben.

Bedingungen Wohnungsbauprämie:

  • Ledige: Maximal 25.600 € Jahreseinkommen, jährliche Sparleistungsgrenze bis 512 €
  • Verheiratete: Maximal 51.200 € Jahreseinkommen, jährliche Sparleistungsgrenze bis 1.024 €
  • Sparprämie: 8,8 Prozent Staatsprämie pro Jahr auf den Betrag bis zur Sparleistungsgrenze, also bei Ledigen maximal 45,06 € und bei Verheirateten maximal 90,11 € pro Jahr vom Staat
  • Bindungsfrist: 7 Jahre

Bedingungen Arbeitnehmersparzulage:

  • Ledige: Maximal 17.900 € Jahreseinkommen
  • Verheiratete: Maximal 35.800 € Jahreseinkommen
  • Arbeitgeberanteil: Maximal 480 € pro Jahr
  • Staatszulage: neun Prozent des Arbeitgeberanteils, also maximal 43 € im Jahr
  • Bindungsfrist: 7 Jahre

wissen.de-Tipp: Gerne raten Bankberater Anlegern auch dann zu einem siebenjährigen Sparvertrag, wenn Arbeitgeber und Staat kein Geld hinzugeben. Das ist aber Unsinn. Vielmehr sollten zukünftige Bauherren dann ihr Geld möglichst flexibel anlegen, damit sie darauf schnell zugreifen können, um ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen. Generell gilt: Die Bemessungsgrundlage ist das so genannte zu versteuernde Einkommen - das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage ist es zudem interessant, den Arbeitgeber um eine Füllung des maximalen Betrages aus dem Gehalt zu bitten, damit der vollständige Staatsanteil in Anspruch genommen werden kann.

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