Wahrig Herkunftswörterbuch
Servitut
Nutzungsrecht (an fremdem Eigentum)
♦
aus
lat.
servitus, Gen.
-
utis, „Dienstbarkeit; auf Grundstücken, Häusern lastende Verbindlichkeit, Verpflichtung“, zu lat.
servus „Diener, Sklave“, eigtl. „Hüter, Wächter“, als Adj. „dienstbar“, zu lat.
servare „hüten, bewahren“Wissenschaft
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