Lexikon

Arbeitnehmererfindung

Erfindung, die ein Arbeitnehmer, auch Beamter oder Soldat, im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung oder seiner Betriebskenntnis macht (Diensterfindung) und die durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann. Maßgeblich ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. 7. 1957.
In Österreich sichert das Patentgesetz von 1970 den Anspruch auf Patenterteilung für die Arbeitnehmererfindung.
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Wissenschaft

»Es ist unklar, ob sich die Automatisierung rechnet«

Wie gut fügen sich unbemannte, ferngesteuerte oder autonom fahrende Binnenschiffe in die Transport- und Hafenlogistik ein? Cyril Alias erläutert die Hürden. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Alias, unbemannte Schiffe scheinen die perfekte Lösung zu sein, um dem Personalmangel in der Binnenschifffahrt zu begegnen. Ist das die...

Mann, Arbeit, Tier
Wissenschaft

Exotisches Teilchen

Am CERN und am Fermilab wurde das lang gesuchte Odderon nachgewiesen, das ein Phänomen der stärksten Kraft im All ist. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt der kleinsten Teilchen ist seltsam – und die jüngste Entdeckung der Teilchenphysiker trägt diese Eigenartigkeit sogar im Namen: Zwei internationale Forschergruppen haben den Nachweis...

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