Lexikon

Arbeitnehmererfindung

Erfindung, die ein Arbeitnehmer, auch Beamter oder Soldat, im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung oder seiner Betriebskenntnis macht (Diensterfindung) und die durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann. Maßgeblich ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. 7. 1957.
In Österreich sichert das Patentgesetz von 1970 den Anspruch auf Patenterteilung für die Arbeitnehmererfindung.
Das erste Licht entstand schon kurz nach dem Urknall.©NASA, ESA, CSA, STScI, J. DePasquale, A. Pagan, A. M. Koekemoer
Wissenschaft

Es werde Licht!

Noch heute künden über 400 Photonen in jedem Kubikzentimeter des Weltraums vom ersten Licht im Universum. Deutlich mehr Lichtteilchen gelangen von der Sonne zu uns – nachdem sie zuvor Hunderttausende Jahre durch unseren Stern geirrt sind. von Rüdiger Vaas Als man das TV-Programm früher noch analog über eine Fernsehantenne empfing...

Volterra
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