Lexikon

Arbeitnehmererfindung

Erfindung, die ein Arbeitnehmer, auch Beamter oder Soldat, im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung oder seiner Betriebskenntnis macht (Diensterfindung) und die durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann. Maßgeblich ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. 7. 1957.
In Österreich sichert das Patentgesetz von 1970 den Anspruch auf Patenterteilung für die Arbeitnehmererfindung.
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Wissenschaft

Mistkäferkampf unterm Sternenhimmel

Wenn Sie noch einen Blick auf die Milchstraße werfen wollen, sollten Sie die langsam wieder länger werdenden Nächte im August nutzen. Denn bald wird nicht mehr viel von unserer Galaxis am Himmel zu sehen sein. Doch keine Sorge, sie verschwindet nicht für immer. Sie ist im Sommer nur wesentlich besser am Himmel zu sehen als […]...

Wissenschaft

Dem Flugstil großer Pterosaurier auf der Spur

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