Lexikon

Arbeitnehmererfindung

Erfindung, die ein Arbeitnehmer, auch Beamter oder Soldat, im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung oder seiner Betriebskenntnis macht (Diensterfindung) und die durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann. Maßgeblich ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. 7. 1957.
In Österreich sichert das Patentgesetz von 1970 den Anspruch auf Patenterteilung für die Arbeitnehmererfindung.
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Wissenschaft

Lebensrettende Back-Story 

Flatulenzen und Späße rund um den Darmausgang sind bei uns Menschen seit jeher sehr beliebt. Und das nicht erst, seit der Kunstfurzer Joseph Pujol Anfang des 20. Jahrhunderts im Moulin Rouge in Paris als Le Pétomane Karriere machte und astronomische Summen verdiente, weil er die Marseillaise flatulieren konnte. Schon beim...

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Wissenschaft

Zweierlei Maß

Vom griechischen Philosophen Protagoras stammt der Satz „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Was er damit meinte: Alle Dinge in der Welt sind immer nur so, wie sie dem Menschen erscheinen. Oder anders ausgedrückt: Der Mensch kann nicht heraus aus seiner Haut – und stellt sich daher stets selbst ins Zentrum seiner Bewertungen....

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