Lexikon
Gebrauchsmuster
Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster) dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim Deutschen Patent- und Markenamt in München in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen sind. Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.
Wissenschaft
Wie Stützzellen im Gehirn Alzheimer fördern
Bei der Alzheimer-Demenz lagern sich im Gehirn Plaques aus fehlgefalteten Amyloid-Beta-Proteinen ab. Eine Studie zeigt nun, dass das schädliche Protein nicht nur von Nervenzellen produziert wird, sondern auch von sogenannten Oligodendrozyten, die zum Stützgewebe im Gehirn gehören. In Versuchen mit Mäusen genügte eine selektive...
Wissenschaft
Zurück zum Mond
Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....