Lexikon
Gebrauchsmuster
Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster) dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim Deutschen Patent- und Markenamt in München in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen sind. Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.
Wissenschaft
Mir ist so langweilig!
Überraschend, aber wahr: Langeweile hat auch ihre guten Seiten, wie neue Studien zeigen. von CHRISTIAN WOLF Langeweile ist lästig. Wer sie spürt, will das fade Gefühl loswerden – was gerade in Corona-Zeiten mit den eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten nicht so einfach ist. Und Langeweile hat weitere Schattenseiten: Studien...
Wissenschaft
Wann Dinos warmblütig wurden
Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...
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