Lexikon
Gebrauchsmuster
Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster) dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim Deutschen Patent- und Markenamt in München in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen sind. Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.
Wissenschaft
Moleküle als Speicher für Solarenergie?
Solarenergie ist großartig. Wenn wir es darauf anlegen würden, könnten wir mit ihr den gesamten Energiebedarf der Menschheit decken. Denn global betrachtet schickt die Sonne pro Jahr etwa 7.000– bis 8.000-mal mehr Energie zur Erde, als die gesamte Menschheit im selben Zeitraum verbraucht. Ihr Potenzial für die Energiewende ist...
Wissenschaft
Fatale Rauchzeichen
Dass Zigarettenrauch nicht gesund ist, weiß man schon lange. Wenn Raucherinnen und Raucher derart stark husten müssen, dass ihnen beinahe das Beuschel zum Hals rauskommt, nennt man das in Österreich deshalb gern einen Friedhofsjodler. Trotzdem war das Gezeter groß, als die Europäische Kommission unlängst empfohlen hat, rauchfreie...
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