Lexikon

Gebrauchsmuster

Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster) dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim Deutschen Patent- und Markenamt in München in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen sind. Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.
Mond, Forschung, Weltall
Wissenschaft

Als dem Mond die Luft ausging

Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...

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Wissenschaft

Wenn es beim Einschlafen ruckt und zuckt

Warum uns beim Einschlafen zuweilen die Glieder zucken, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man legt sich abends ins Bett und freut sich auf eine erholsame Nacht. Die Augen fallen zu, langsam entschwinden die Gedanken. Doch wenn man schon fast eingeschlafen ist, geht plötzlich ein Zucken durch Arme, Beine oder den ganzen Körper, und...

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