Lexikon
Geschmacksmuster
neue und eigentümliche Gestaltungen für gewerbliche Erzeugnisse, die nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) vom 11. 1. 1876 in der Fassung vom 12. 3. 2004 durch Niederlegung eines Exemplars oder einer Abbildung zur Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Musterregister angemeldet sind. Die Anmeldung und Niederlegung begründet für den Urheber des Geschmacksmusters für bis zu höchstens 25 Jahren das ausschließliche Recht, das Geschmacksmuster nachzubilden. Ähnliche Vorschriften auch in
Österreich
und der Schweiz
sowie auf europäischer Ebene.
Wissenschaft
Warum Männchen und Weibchen oft unterschiedlich lange leben
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Wissenschaft
Titan – die kalte Alternative
Leben ohne Wasser ist eine seltsame Vorstellung. Und doch gibt es Hinweise, dass selbst auf dem größten Saturnmond die Grundprinzipien des Lebens erfüllt sein könnten. von KAI DÜRFELD Über dem Horizont hängt ein fahles, orangefarbenes Licht. Dunst und Nebel verhüllen den Himmel. Feiner Regen fällt auf eine glänzende Oberfläche....