Lexikon

Arbeitsberatung

ein mit der Arbeitsvermittlung eng verbundener, aber eigenständiger Aufgabenbereich, neu geregelt durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. 3. 1997 im Sozialgesetzbuch III (§§ 29 ff.). Mit der A. sollen vor allem Orientierungshilfen für den Bereich der Arbeitsplatz-, Bildungs- u. Berufswahl angeboten werden. Die gesellschaftspolit. Bedeutung solcher Beratung ist vor dem Hintergrund des Verfassungsverbots der Berufs- u. Arbeitskräftelenkung zu sehen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsverfassung, die freie Wahlmöglichkeiten durch die Betroffenen höher schätzt als staatl. Zwang.
Regenwolken
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Wie die Erwärmung des Südozeans das Weltklima beeinflusst

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Quantencomputer
Wissenschaft

Es riecht nach Revolution

Neue Techniken auf Basis bizarrer Quantenphänomene sollen für Wissenschaft und Wirtschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen. von RALF BUTSCHER Rechts oder links? Voll oder leer? Tot oder lebendig? Der Alltag ist geprägt von einer Welt, in der sich auf solche Fragen eine eindeutige Antwort geben lässt. Doch gleichzeitig existiert...

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