Lexikon

Arbeitsberatung

ein mit der Arbeitsvermittlung eng verbundener, aber eigenständiger Aufgabenbereich, neu geregelt durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. 3. 1997 im Sozialgesetzbuch III (§§ 29 ff.). Mit der A. sollen vor allem Orientierungshilfen für den Bereich der Arbeitsplatz-, Bildungs- u. Berufswahl angeboten werden. Die gesellschaftspolit. Bedeutung solcher Beratung ist vor dem Hintergrund des Verfassungsverbots der Berufs- u. Arbeitskräftelenkung zu sehen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsverfassung, die freie Wahlmöglichkeiten durch die Betroffenen höher schätzt als staatl. Zwang.
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