Lexikon
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Abkürzung AFBG, Meister-BAföG, Gesetz zur Förderung der beruflichen Fortbildung in der Fassung vom 18. 6. 2009; regelt die Förderung von Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen und anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, und bietet auf beruflicher Ebene erstmals eine vergleichbare Förderung wie das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten im Hochschulbereich (Ausbildungsförderung). Zielgruppen sind Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte, die sich zu Handwerks- und Industriemeistern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten fortbilden wollen. Voraussetzung sind eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Eine Altersgrenze ist nicht vorgesehen. Es werden sowohl Teilnehmer an Vollzeit- als auch an Teilzeitmaßnahmen gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Familienstand, Einkommen und Vermögen des Teilnehmers und des Ehegatten. Die Dauer der Förderung beträgt bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme 2 Jahre, Teilzeitmaßnahme 4 Jahre. Die Mittel werden zu 30,5% als Zuschuss, zu 69,5% als zinsgünstiges Darlehen gewährt, das nach einer Karenzzeit von 2 bis 4 Jahren innerhalb von 10 Jahren in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro getilgt werden muss. Teilnehmer, die nach einem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ein Unternehmen gründen oder übernehmen und mindestens 2 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, bekommen auf Antrag einen Großteil des Darlehens erlassen.
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