Lexikon

Brautkauf

Kaufheirat
die Zahlung eines Brautpreises durch den Bräutigam vor der Heirat, eigentlich keine Bezahlung, sondern ein Ausdruck der gesellschaftlichen Achtung, oft nur ein Austausch von Geschenken (so auf den Andamanen), zuweilen Pfand für künftigen Kindersegen („Lobola“ der Zulu) oder auch Ablösung einer Dienstleistung, um die Braut heimzuführen (Batak, Malaien).

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