Lexikon
Bundesausgleichsamt
Abk. BAA, durch das Lastenausgleichsgesetz vom 14. 8. 1952 errichtete selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) mit umfassenden Weisungs-, Aufsichts- u. Normsetzungsbefugnissen; untersteht dem Bundesminister der Finanzen; Sitz: Bad Homburg v. d. H. Dem BAA obliegen u. a. Steuerungsaufgaben bei der Durchführung der Lastenausgleichsgesetze (Einzelentscheidungen treffen die Ausgleichsämter der Stadt- u. Landkreise), die Abwicklung der Wertpapierbereinigung u. der Ansprüche aus Rückerstattungs- u. Reparationsschäden.
Wissenschaft
News der Woche 25.04.2025
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Wie beeinflusst der Klimawandel Tiere und Pflanzen der Gebirge?
Die ökologische Vielfalt in Gebirgen wird durch den Klimawandel herausgefordert. Eine gängige Theorie besagt, dass sich die Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen in Folge der Erwärmung immer weiter Richtung Gipfel verschieben, bis es schließlich nicht höher geht und sie aussterben. Eine globale Analyse hat diese These nun...