Lexikon
Bundesausgleichsamt
Abk. BAA, durch das Lastenausgleichsgesetz vom 14. 8. 1952 errichtete selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) mit umfassenden Weisungs-, Aufsichts- u. Normsetzungsbefugnissen; untersteht dem Bundesminister der Finanzen; Sitz: Bad Homburg v. d. H. Dem BAA obliegen u. a. Steuerungsaufgaben bei der Durchführung der Lastenausgleichsgesetze (Einzelentscheidungen treffen die Ausgleichsämter der Stadt- u. Landkreise), die Abwicklung der Wertpapierbereinigung u. der Ansprüche aus Rückerstattungs- u. Reparationsschäden.
Wissenschaft
Auf den Geschmack gekommen
Ernährung hinterlässt Spuren – in den Zellen, im Stoffwechsel und in den Organen. Besonders in Schwangerschaft und früher Kindheit zählt jeder Bissen. Zu viel Zucker kann dauerhaft schaden. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Stellen Sie sich vor, Sie frühstücken Milchfisch-Congee, einen taiwanesischen Reisbrei mit Meeresfrüchten. Oder...
Wissenschaft
Der natürliche Treibhauseffekt erklärt
Wie der Treibhauseffekt wirklich funktioniert – und warum einfache Erklärungen diesem weltverändernden Phänomen nicht gerecht werden. Von SABINE HOSSENFELDER Wie funktioniert der Treibhauseffekt? Eigentlich scheint es, als ließe sich diese Frage sehr schnell beantworten: In der Atmosphäre befinden sich Treibhausgase wie...