Lexikon
Bundesausgleichsamt
Abk. BAA, durch das Lastenausgleichsgesetz vom 14. 8. 1952 errichtete selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) mit umfassenden Weisungs-, Aufsichts- u. Normsetzungsbefugnissen; untersteht dem Bundesminister der Finanzen; Sitz: Bad Homburg v. d. H. Dem BAA obliegen u. a. Steuerungsaufgaben bei der Durchführung der Lastenausgleichsgesetze (Einzelentscheidungen treffen die Ausgleichsämter der Stadt- u. Landkreise), die Abwicklung der Wertpapierbereinigung u. der Ansprüche aus Rückerstattungs- u. Reparationsschäden.
Wissenschaft
Superstars im Tarantel-Nebel
Riesensterne sind für die Entwicklung von Galaxien von großer Bedeutung, obwohl extrem kurzlebig und selten. Nun gelang es, sie hochwertig zu fotografieren.
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Wissenschaft
Gewitzte Gebäudehüllen
Fassaden sind inzwischen weit mehr als nur ein Schutz vor Wind und Wetter. Die Forscher statten sie mit immer mehr Aufgaben aus. von HARTMUT NETZ Wie die Fassade einem Gebäude zu einer klimapositiven Bilanz verhelfen kann, zeigt beispielhaft der Erweiterungsbau des Umweltbundesamts (UBA) in Dessau-Roßlau. Dreifach verglaste...